(ots) - Die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention hat am 30. Juni 2011 die
Auftaktveranstaltung zur Parallelberichterstattung an den
UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD)
ausgerichtet. Anlass für diese Veranstaltung ist der 1.
Staatenbericht der Bundesregierung an den CRPD-Ausschuss, der
voraussichtlich am 3. August vom Bundeskabinett verabschiedet werden
soll und vom CPRD-Ausschuss geprüft werden wird. Ziel dieser
Konferenz war es, den Grundstein für eine koordinierte
Parallelberichterstattung der deutschen nichtstaatlichen
Organisationen zu legen.
"Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zeigt, dass die
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonevention in Deutschland kein
Selbstläufer ist", erklärte Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle am Donnerstag in Berlin. Weitere gemeinsame
Strategien und Allianzen innerhalb der Zivilgesellschaft seien nötig,
um den Rechten von Menschen mit Behinderungen in Deutschland den
erforderlichen Stellenwert in der Politik zu verschaffen. "Daher
begrüße ich die bevorstehende Gründung einer Allianz zur
Parallelberichterstattung, die nicht mit einheitlicher, aber mit
einer Stimme sprechen kann", so Aichele.
Im Rahmen des Berichtsprüfungsverfahrens durch den CRPD-Ausschuss
in Genf haben Nichtregierungsorganisationen (NGOs) das Recht,
eigenständige oder gemeinsame Berichte, sogenannte "Parallelberichte"
oder "Alternativberichte" zu verfassen und vorzulegen. Deutschland
muss als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention zukünftig
in regelmäßigen Abständen dem CRPD-Ausschuss Staatenberichte
vorlegen. Die Berichte sollen aufzeigen, wie der Vertragsstaat seine
durch den Beitritt zur Konvention übernommenen Verpflichtungen
umgesetzt hat. Sie werden im CPRD-Ausschuss geprüft und kommentiert.
Der Parallelbericht aus der Zivilgesellschaft ist für den Ausschuss
eine wichtige Informationsquelle, um Fortschritte bei der Umsetzung
der Konvention beurteilen zu können.
Theresia Degener, deutsches Mitglied im CPRD-Ausschuss, begrüßte
ebenfalls den Zusammenschluss der behindertenpolitischen
Organisationen zu einer Allianz, die sich die Erstellung eines
Parallelberichtes zum Ziel gesetzt hat. Dadurch werde der nationale
Dialog über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gefördert,
betonte Degener. "Dieser Dialog ist mindestens so wichtig wie der
konstruktive Dialog in Genf zwischen unserem Ausschuss und den
deutschen Regierungsvetretern."
Die Auftaktveranstaltung bot 120 Teilnehmenden die Gelegenheit,
sich grundsätzlich über die Parallelberichterstattung im Zusammenhang
mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu informieren. Die
Erfahrungsberichte der NGO-Zusammenschlüsse WSK-Allianz und
CEDAW-Allianz sowie beispielsweise der Vortrag von Theresia Degener
gaben Einblicke in die CPRD-Ausschussarbeit sowie in das Verfahren
zur Erstellung eines Berichtes.
Die Monitoring-Stelle stellte auf der Veranstaltung zudem ihre
Handreichung "Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen" vor. Sie enthält wichtige
Informationen zur Erstellung des Parallelberichts und zum Verfahren
der Ãœbermittlung an den CPRD-Ausschuss. Download: http://ots.de/zo7Ru
Im Auftrag des Deutschen Behindertenrats wird NETZWERK ARTIKEL 3 -
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e. V. die
Parallelberichterstattung der deutschen Zivilgesellschaft
koordinieren. Daran können sich auch Organisationen beteiligen, die
nicht Mitglied im Deutschen Behindertenrat sind.
Kontakt:
Geschäftsstelle für die Koordination: NETZWERK ARTIKEL 3 e. V.
Website: http://www.netzwerk-artikel-3.de
E-Mail: brk.allianz(at)googolemail.com
Pressekontakt:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon 030 25 93 59 - 14, Mobil 01 60 96 65 00 83
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