PresseKat - Glücksspielstaatsvertrag: Betfair reicht Beschwerde bei EU-Kommission ein

Glücksspielstaatsvertrag: Betfair reicht Beschwerde bei EU-Kommission ein

ID: 435004

(ots) - Die Internet-Wettbörse Betfair hat bei der
EU-Kommission Beschwerde gegen den Entwurf des
Glücksspieländerungsstaatsvertrags eingereicht. Der Entwurf verstößt
gegen Europarecht, benachteiligt Privatunternehmen und enthält
fragwürdige Einschränkungen der Grundrechte. Rechtsexperten sagen dem
Entwurf ein erneutes Scheitern vor dem EuGH voraus.

Betfair, der weltweit größte Anbieter von Online-Sportwetten, hat
am Freitag, 1. Juli, Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen
die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags der Bundesländer - mit
Ausnahme Schleswig-Holsteins - eingereicht. Der sogenannte
Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der der EU-Kommission derzeit zur
Prüfung vorliegt, verstößt nach Auffassung von Betfair eklatant gegen
die Vorgaben des Europarechts.

Martin Cruddace, bei Betfair in London für rechtliche und
regulatorische Angelegenheiten zuständiger Vorstand, begründete
diesen Schritt so:

"Der vorliegende Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags
verstößt klar gegen die Prinzipien und Grundfreiheiten des
Europarechts. Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher
Entschlossenheit die deutschen Bundesländer höchstrichterliche
Urteile des Europäischen Gerichtshofs missachten. Wir vertrauen
darauf, dass die EU-Kommission diese offensichtlichen
Rechtsverletzungen im Rahmen des laufenden Notifizierungsverfahrens
thematisieren wird."

In dem der EU-Kommission vorliegenden Schriftsatz macht Betfair
detailliert die Europarechtswidrigkeit der einzelnen Regelungen
deutlich: Die in dem Vertrag vorgesehenen Auflagen sind nicht nur
unverhältnismäßig, sondern auch völlig ungeeignet, die Ziele des
Gesetzes zu erreichen.

Betfair-Vorstand Martin Cruddace ergänzte:

"Die von den Ländern festgelegten Bedingungen und Auflagen sind




nicht realistisch und gehen völlig am Marktgeschehen vorbei. Zudem
enthält der vorliegende Vertrag zahlreiche unverhältnismäßige,
diskriminierende und protektionistische Regelungen, die private
Glücksspielanbieter aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten vom
deutschen Markt fern halten sollen."

Unter anderem kritisiert Betfair die Bestrebungen der Länder,
grundlegende Bürgerrechte und Grundfreiheiten massiv einzuschränken.
So sieht der derzeitige Vertragsentwurf nicht nur Internetsperren
vor, sondern schafft auch die rechtliche Grundlage für eine
Überwachung und die Kontrolle von Konten, Banküberweisungen sowie
Kartenzahlungen von Millionen von Bürgern. Letztlich würden sich
Verbraucher, die Webseiten unlizenzierter Anbieter nutzen, nach dem
Willen der Ministerpräsidenten strafbar machen.

Martin Cruddace führte dazu weiter aus:

"Die Kriminalisierung der Verbraucher durch Eingriffe in die
Grundfreiheiten und in die Privatsphäre der Bürger sind keine
geeigneten oder angemessenen Mittel, um Sportwetten im Internet zu
regulieren. Es wäre wesentlich besser, ein attraktives, am
Verbraucher orientiertes Angebot seriöser Unternehmen zuzulassen. So
hätte niemand einen Anreiz, bei unlizenzierten Anbietern zu spielen.
Die Bundesländer sollten somit Transparenz in den Markt bringen und
den Schwarzmarkt austrocknen."

Am 18. Juli endet die Stillhaltefrist, bis zu der sich die
EU-Kommission zum Entwurf der 15 Länder äußern wird. Betfair hat die
Brüsseler Behörde in dem Beschwerdeschreiben gebeten, darauf
hinzuwirken, dass die Bundesländer den rechtswidrigen Entwurf
grundlegend ändern und - für den Fall, dass der Vertrag ohne
Änderungen in Kraft tritt - ein Vertragsverletzungsverfahrens gegen
die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Damit soll sichergestellt
werden, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag nicht erneut vor dem
Europäischen Gerichtshof scheitert.

Zahlreiche Rechtsexperten warnen nämlich, dass sich die Länder mit
dem neuen Entwurf auf extrem dünnes rechtliches Eis begeben. So
stellt unter anderem Professor Dr. Bernd Grzeszick vom Institut für
Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Universität
Heidelberg mit Hinblick auf die verfassungs- und europarechtlichen
Anforderungen fest:

"Der derzeit im Entwurf vorliegende erste
Glücksspieländerungsstaatsvertrag genügt diesen Anforderungen nicht.
Es ist daher davon auszugehen, dass der Staatsvertrag in der bei der
Europäischen Kommission notifizierten Fassung sowohl vor den
europäischen als auch den nationalen Gerichten scheitern wird."

Ein möglicher Ausweg für die Länder könnte sein, den von
Schleswig-Holstein vorgezeichneten Weg einzuschlagen. Der Entwurf des
Glücksspielgesetzes aus Kiel hat nach eingehender Prüfung bereits
grünes Licht von der EU-Kommission erhalten. In der vergangenen Woche
hat der schleswig-holsteinische Landtag das Gesetz mit zusätzlichen
Auflagen zur Stärkung des Verbraucherschutzes verbessert.

Martin Cruddace, Vorstand von Betfair äußerte die Hoffnung: "Dass
alle 16 Länder sich doch noch auf ein einheitliches Gesetz einigen,
das den Anforderungen des Verfassungs- und EU-Rechts genügt und dem
Verbraucherverhalten in einer digitalen Welt Rechnung trägt. Der
Entwurf von Schleswig-Holstein ist rechtskonform und gibt
intelligente Antworten auf die Herausforderung einer mobilen,
vernetzten Welt. Sollte es keine Einigung aller Länder geben, werden
wir eine Lizenz in Schleswig-Holstein beantragen."

Eine Zusammenfassung der in unserer Beschwerde vorgetragenen
rechtlichen Argumente finden Sie unter http://www.betfair.de/presse

Ãœber Betfair

Betfair mit Sitz in London ist eines der Top 25
Internet-Unternehmen weltweit. Mit rund 2500 Mitarbeitern sind wir
Betreiber der größten Online-Sportwettbörse weltweit. Daneben bieten
wir andere innovative Online-Glücksspielprodukte wie Poker und
Casinospiele an. Über 3 Millionen Kunden wickeln über unsere Server
täglich mehr als 7 Millionen Wett-Transaktionen ab - mehr als doppelt
so viele Transaktionen wie an allen europäischen Börsen
zusammengenommen.

Betfair ist der Auffassung, dass Glücksspielmärkte staatlich
reguliert und überwacht werden sollten. Daher hat Betfair es sich
seit der Unternehmensgründung im Jahr 2000 stets zum Ziel gesetzt,
Glücksspiele transparent, sicher und legal anzubieten, wirksame
Spielerschutzmaßnahmen zu etablieren und dabei eng mit staatlichen
Behörden zusammenzuarbeiten.

Das an der Londoner Börse notierte Unternehmen wurde unzählige
Male ausgezeichnet, darunter u.a. mit dem Britischen Queen's Award
for Enterprise im Jahr 2003 in der Kategorie Innovation und im Jahr
2008 in der Kategorie International Trade. Zweimal, in den Jahren
2004 und 2005, wurde Betfair zur "Confederation of British Industry's
(CBI) Company of the Year" ernannt - eine Auszeichnung, die kein
anderes Unternehmen zuvor erreicht hat.



Pressekontakt:
Pressebüro Betfair, Carolin Schulze:
Tel.: +49 30 288 76 115, Fax: +49 30 288 76 111,
carolin.schulze(at)wbpr.de
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Datum: 04.07.2011 - 11:47 Uhr
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