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ots.Audio: EU stärkt Verbraucherrecht - Darauf müssen Onlineshopper künftig achten / Interview mit Dr. Carsten Föhlisch, dem Verbraucherrechtsexperten von Trusted Shops

ID: 435430

(ots) -
ANMODERATION

Gute Nachrichten für Verbraucher: Ihre Rechte werden durch die
neuen EU-Rechtsvorschriften in allen 27 Mitgliedstaaten gestärkt. Das
Europäische Parlament hat sich die EU-weite Harmonisierung des
Verbraucherrechts auf die Fahnen geschrieben und dazu am 23. Juni
2011 eine entsprechende Richtlinie verabschiedet, die nun noch den
Europäischen Rat passieren muss und in nationales Recht umzusetzen
ist. Dr. Carsten Föhlisch, Verbraucherexperte vom
Onlineshop-Gütesiegel "Trusted Shops" erklärt die wichtigsten
Neuerungen und Änderungen.

Herr Dr. Föhlisch, was ändert sich für den deutschen Verbraucher
beim Einkauf im Web?

O-Ton 1 [1:09]

"Das europäische Parlament hat den Entwurf der sogenannten
Verbraucherrechte-Richtlinie verabschiedet. Die sieht anders als die
bislang geltende Fernabsatzrichtlinie eine sogenannte
Vollharmonisierung vor, das heißt, dass es einheitliche
Verbraucherrechte in ganz Europa geben wird, insbesondere auch im
Onlineshopping. Unter anderem wird die Widerrufsfrist - Sie haben ja
ein Widerrufsrecht im Onlineshopping - auf europaweit 14 Tage
vereinheitlicht. Das ist die Frist, die jetzt auch schon in
Deutschland gilt. In anderen Ländern, wie zum Beispiel England,
galten bislang aber nur 7 Werktage - Österreich zum Beispiel auch -
und jetzt ist es so, dass Verbraucher überall die gleichen Rechte
haben und die Händler überall auch die gleichen Rechte einräumen
müssen."

"Anders als bislang in Deutschland ist es so, dass wenn der Kunde
etwas kauft und dann hinterher widerruft, also die Ware zurückgibt,
die er im Internet gekauft hat, er selber dafür die sogenannten
Rücksendekosten tragen muss. Bislang war in Deutschland die Regelung,
dass der Händler dem Kunden diese Kosten nur auferlegen konnte, wenn




die Rücksendung weniger als 40 Euro wert war. Das ändert sich quasi
zu Lasten der Verbraucher als Kompromiss auf europäischer Ebene."

Wie übe ich denn jetzt mein Widerrufsrecht praktisch aus?

O-Ton 2 [00:34 sec.]

"In Deutschland ist es bislang so, dass Sie einfach die Ware
zurücksenden können. Sie müssen also nicht dazuschreiben: 'Ich
widerrufe das' oder 'Ich möchte das nicht mehr haben', sondern Sie
können einfach auch die Annahme verweigern, das Ganze auch unfrei
zurückgehen lassen. Die Richtlinie auf europäischer Ebene schreibt
nun vor, dass immer eine deutliche Erklärung dabei sein muss. Das
heißt, Sie müssen entweder Widerruf ankreuzen auf einem Formular, was
der Händler zur Verfügung stellt, oder in der europäischen Richtlinie
gibt es auch im Anhang einen Text, den Sie nutzen können, um Ihren
Widerruf zu erklären. Das können Sie dann zum Beispiel auch dem Paket
beilegen."

Interessant sind für Händler und Kunden aber auch die Ausnahmen
beim Widerrufsrecht...

O-Ton 3 [00:59 sec.]

"Wir haben auch bislang schon Ausnahmen vom Widerrufsrecht, wo der
Gesetzgeber der Meinung war, da ist dieses Recht dem Händler nicht
zumutbar. Beispiel ist: Wenn Ware auf Wunsch des Kunden individuell
angefertigt wird, ein Maßanzug etwa, kann das nicht zurückgegeben
werden. Das ist heute so und das ist künftig auch so. Es gibt jetzt
aber neue Ausnahmen unter anderem für Produkte, die aus hygienischen
oder gesundheitlichen Gründen nicht für eine Rücksendung geeignet
sind und deren Versiegelung geöffnet wurde. Und das ist eine
Neuerung, denn bislang gibt es zum Beispiel Rechtsprechung, dass auch
Arzneimittel zurückgegeben werden können, obwohl der Händler diese
dann vernichten muss. Das würde sich ändern. Ein weiteres Beispiel
wäre etwa Betten, Matratzen. Wir hatten neulich eine Entscheidung des
Bundesgerichtshofs, die besagte, ein Kunde darf sich zwei Wochen ein
Wasserbett kaufen, Probe schlafen und dann zurückgeben. Auch das wäre
künftig dann schwieriger, wenn der Händler die Matratze einschweißen
würde, die würde geöffnet werden; dann wäre das Widerrufsrecht
vermutlich ausgeschlossen. Sodass solche Fälle dann auch in Zukunft
für den Verbraucher anders ausgehen würden."

Auch sollen Verbraucher künftig besser gegen Abo-Fallen im Netz
geschützt werden. Wie soll das funktionieren?

O-Ton 4 [00:58 sec.]

"Wir haben jetzt in Deutschland die Situation, dass es viele
Seiten gibt, wo Sie dann ja sich Ihre Lebenserwartung ausrechnen oder
die Route planen können oder ähnliches und denken, das ist alles
gratis, klicken dann auf Jetzt Anmelden und merken dann plötzlich,
Sie sollen über zwei Jahre 100 Euro oder was bezahlen. Es gibt auch
jetzt schon Ansätze nach dem geltenden Recht, wo man sagen kann: 'das
geht so nicht', aber das hat offensichtlich nicht gereicht. Und
deswegen hat der europäische Gesetzgeber noch mal ausdrücklich
klargestellt: dass, wenn Kosten entstehen, das ausdrücklich auf
dieser Bestellseite auch klar sein muss. Das heißt: die Kosten müssen
über dem Button oder der Schaltfläche, die diese Bestellung auslöst,
noch mal ausdrücklich genannt werden. Und auch die Schaltfläche, wo
Sie dann draufklicken, muss so klar bezeichnet sein, dass völlig
unmissverständlich ist, dass Sie jetzt was bezahlen müssen. Zum
Beispiel kann da draufstehen: Kostenpflichtig bestellen, Kaufen oder
Ähnliches. Aber Anmelden wäre zu wenig. Damit wären diese Abo-Fallen,
wie sie bisher existieren, nicht mehr möglich und denen würde die
Grundlage entzogen."

Ein weiteres Problem sind Verträge aufgrund von Telefonwerbung -
was ist hier geplant?

O-Ton 5 [00:22 sec.]

"Da sagt der europäische Gesetzgeber, das ist eine Branche, wo
offensichtlich der Verbraucher besonders oft überrumpelt wird, und
deswegen sind dort strengere Regelungen auf nationaler Ebene
zugelassen. Das heißt, der deutsche Gesetzgeber dürfte zum Beispiel
eine Regelung erlassen, wonach ein telefonischer Vertrag schriftlich
bestätigt werden muss, und davon wird der deutsche Gesetzgeber
voraussichtlich auch Gebrauch machen, denn ein entsprechender Entwurf
ist schon eingebracht."

Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?

O-Ton 6 [00:25 sec.]

"Die Richtlinie ist vom Parlament jetzt angenommen worden am 23.
Juni, muss jetzt noch vom Rat verabschiedet werden. Das ist aber eher
eine Formalität. Es gibt dann eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren.
Das heißt, wir rechnen damit, dass etwa Mitte 2013 der nationale
Gesetzgeber, also Deutschland und die anderen Staaten, die Richtlinie
in nationales Recht umgesetzt haben müssen. Das heißt, Mitte 2013
werden die Neuregelungen dann auch in Kraft treten."

ABMODERATION

Verbraucherrechte sollen in Europa einheitlich werden. Das
Europäische Parlament hat dazu jetzt eine entsprechende Richtlinie
verabschiedet. Das Widerrufsrecht beim Online-Kauf soll dann
europaweit bei zwei Wochen liegen und Verbraucher sollen zukünftig
besser vor Abo-Fallen und Verträgen durch Telefonwerbung geschützt
werden. Voraussichtlich Mitte 2013 müssen die entsprechenden
Regelungen in der EU umgesetzt sein.

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Datum: 05.07.2011 - 05:00 Uhr
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