(ots) -
Schulen in freier Trägerschaft erhalten deutlich weniger
öffentliche Mittel als staatliche Schulen, obwohl die Privatschulen
einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene staatliche Finanzhilfe
haben. Im Schnitt decken die staatlichen Zuschüsse nur etwa 50 bis 60
Prozent der tatsächlichen Kosten des Privatschulbetriebs.
Am größten ist die Lücke zwischen staatlichen Zuwendungen und
tat-sächlichen Kosten bei den Privatschulen in Hessen: Um den
Lehrbe-trieb betriebswirtschaftlich betrachtet komplett zu
gewährleisten, hätte der Staat dort 2007 fast 5.200 Euro je Schüler
mehr zahlen müssen, als er an die freien Träger überwiesen hat. Am
geringsten war der Fehlbetrag in Brandenburg, wo sich die
Finanzierungslücke der Privatschulen auf annähernd 1.800 Euro pro
Schüler summierte. Um diese Finanzlöcher zu stopfen, verlangen
deshalb viele Schulen in freier Trägerschaft Schulgebühren. Zur
Existenzsicherung müssen Privatschulen zudem zunehmend auf Sponsoren,
Spendengelder, Eigenmittel und Verschuldung zurückgreifen.
Helmut E. Klein: Privatschulfinanzierung im Kalkül staatlicher
Unterfinanzierung und der Wettbewerbsbeschränkung, in: IW-Trends
2/2011
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