(ots) - Millionen gesetzlich krankenversicherte Patienten
müssen seit Monatsanfang mit Aufzahlungen für rezeptpflichtige
Arzneimittel rechnen. Grund dafür sind neue Erstattungshöchstbeträge
der Krankenkassen. Für mehr als 2.000 Medikamente haben die Kassen so
genannte Festbeträge neu definiert. Liegt der tatsächliche Preis des
Arzneimittels darüber, müssen Patienten die Differenz aus eigener
Tasche bezahlen. Rund 700 Arzneimittel sind nach Berechnungen des
Deutschen Apothekerverbands (DAV) betroffen.
Die Aufzahlungen sind zusätzlich zu den gesetzlichen Zuzahlungen -
5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel - zu leisten. "Für
manche Patienten sind schon die Zuzahlungen schwer zu schultern",
sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Wenn noch Aufzahlungen
dazukommen, ist für viele Menschen das Ende der Fahnenstange
erreicht. Ich kann den Patienten nur raten, sich in der Apotheke über
preiswertere Alternativpräparate zu erkundigen. Der Apotheker wird im
Einzelfall prüfen, ob ein Austausch überhaupt möglich ist und Sinn
macht - nach pharmazeutischen Kriterien."
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat
die Festbeträge für neun Festbetragsgruppen festgesetzt. Darunter
sind Arzneimittel die bei Schlafstörungen und Atemwegserkrankungen
angewendet werden sowie zur Behandlung von Depressionen, der
Parkinsonschen Krankheit und des Prostatakarzinoms. Die Beschlüsse
führen nach GKV-Angaben zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 260
Mio. Euro pro Jahr.
Während die gesetzlichen Zuzahlungen von den Apotheken an die GKV
komplett überwiesen werden müssen, fließen die Aufzahlungen an
Großhändler und Pharmahersteller. Die Pharmahersteller können ihre
Preise zum 1. und 15. eines jeden Monats ändern, um sie z.B. an den
Festbetrag anzupassen. Derzeit unterliegen mehr als 31.000
Arzneimittel einem Festbetrag. Davon sind etwa 5.800 Medikamente
komplett zuzahlungsbefreit, weil ihr Preis mindestens 30 Prozent
unter dem entsprechenden Festbetrag liegt.
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