(ots) - Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders
nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland nach
Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2010 in
rund 12 700 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der
elterlichen Sorge angeordnet. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist
Paragraph 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Gegenüber dem Jahr 2009
bedeutet dies eine Steigerung um rund 500 Fälle (+ 4%). In rund 9 700
Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf
die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem
Verein.
Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum
Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge
entzogen. Bei der Ãœbertragung des teilweisen Sorgerechts an ein
Jugendamt wurde in rund 2 200 Fällen (23%) nur das
Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem
Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden,
Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.
Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice
des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen
unter dem Suchbegriff "Sorgerecht 2010".
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Dorothee von Wahl,
Telefon: (0611) 75-8167,
www.destatis.de/kontakt
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Statistisches Bundesamt
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