Matthias von Schenck tritt Nachfolge an
Erfurt, 07.07.2011 Zum 06.07.2011 übernimmt Matthias von Schenck das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft von Volker Schmitz-de Rippert d´Alauzier, DZ Bank AG. Bei der turnusmäßigen Neuwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden wurde der Wechsel einstimmig beschlossen.
(firmenpresse) - Matthias von Schenck ist Mitglied der Geschäftsleitung der Commerzbank AG in Erfurt und seit April 2010 ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit im Firmenkundengeschäft ist er ein ausgewiesener Fachmann in der Finanzierung mittelständischer Unternehmen. Von 2001 bis 2005 stand er bereits an der Spitze des Beteiligungsausschusses der Schwestergesellschaft der MBGT, der MBG Sachsen.
Als öffentlich geförderte Kapitalbeteiligungsgesellschaft ist die Zusammenarbeit der MBGT mit den Banken, Sparkassen und Kammern ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftspolitik. Mit Matthias von Schenck ist nach einem Vertreter der Genossenschaftsbanken nun ein Repräsentant der Privatbanken an der Spitze des Aufsichtsrates gerückt.
„An die gute Zusammenarbeit mit den Banken und Sparkassen und den anderen Gesellschaftern wollen wir auch in Zukunft im Interesse der Thüringer Unternehmen anknüpfen“, so Annette Theil-Deininger, Sprecherin der Geschäftsführung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbh (MBG)
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH wurde im Jahr 1992 von Banken, Sparkassen, Versicherungen und Kammern als öffentlich geförderte Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft gegründet.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen stellt kleinen und mittleren Unternehmen Beteiligungskapital für Wachstumsfinanzierungen bereit. Sie engagiert sich in der Regel in Form von stillen Beteiligungen.
Beteiligungskapital ist eine langfristige und liquiditätsschonende Finanzierungsform. Die Unternehmen behalten ihren unternehmerischen Freiraum, sie verbessern ihre Bilanzrelation und erhöhen ihren Kreditspielraum. Die typisch stille Beteiligung der MBG Thüringen hat eine Höhe von bis zu € 1 Mio. und kann mit anderen Fördermitteln des Bundes und des Freistaates kombiniert werden.
Die stillen und offenen Beteiligungen stehen für Investitionen, Betriebsmittel, Nachfolgeregelungen, Existenzgründungen und Unternehmenskäufe zur Verfügung. Ob Markteintritt eines Jungunternehmens, Nachfolgeregelung eines Familienbetriebes oder Expansion eines etablierten Unternehmens – Beteiligungskapital kann vielseitig eingesetzt werden.
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