(ots) - Der Beschluss des Bundestages zu den Gentests an
künstlich erzeugten Embryonen kann juristisch wieder gekippt werden.
Es ist aus Sicht der Gegner fraglich, ob das Gesetz nicht unter
anderem dem Verbot der Abtreibung wegen Behinderung widerspricht. Es
werden rechtliche Prüfungen und Klagen gegen das Gesetz folgen.
Unabhängig davon hat die Debatte im Bundestag trotz aller
Ernsthaftigkeit der Beiträge gezeigt, dass sich Wertvorstellungen in
unserer Gesellschaft im Umbruch befinden. Das hat es in der
Geschichte der Menschheit immer wieder gegeben. Wer will beklagen,
dass Männer und Frauen heute gleich gestellt sind, dass homosexuell
veranlagte Menschen nicht mehr kriminalisiert werden.
Das neue Gesetz allerdings überschreitet Grenzen. Es ist ein
Schritt hin zur Anerkennung planbaren Lebens. Designer-Babys, ein
fürchterliches Wort, lehnen natürlich auch die Befürworter der
Gentests ab. Sie haben sie im Prinzip aber - wenn auch unter
erschwerten Bedingungen - zugelassen. Wo genau verläuft künftig die
Scheidelinie zwischen erlaubtem und nicht erlaubtem Gentest? Wer
gehört zu den Ethikkommissionen, die hier das letzte Wort sprechen
sollen? Nur zwei der Fragen, die nach dem Beschluss offen sind.
Selektion, so nennen Gegner die nun erlaubten Gentests. Auch die hat
es in der Geschichte vor gar nicht so langer Zeit bereits gegeben.
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Andreas Kathe
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