(ots) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt die heute vom Bundesrat gefällte
Entscheidung über die Ausgestaltung der Bankenabgabe. Der nun
beschlossene Freibetrag in Höhe von 300 Millionen Euro wirkt sich auf
alle Kreditinstitute - unabhängig von ihrer Rechtsform - aus.
"Der Freibetrag schafft die Grundlage für eine risikoorientiertere
Erhebung der Bankenabgabe und stärkt damit ihre Lenkungsfunktion", so
BVR-Präsident Uwe Fröhlich. Dies sorge für mehr Beitragsgerechtigkeit
und honoriere die stabilisierende Funktion der genossenschaftlichen
Bankengruppe in der Finanzmarktkrise. Der BVR hatte sich für eine
Freibetragsregelung eingesetzt. Er trat auch gegenüber den
Ministerpräsidenten der Länder den verfassungsrechtlichen Bedenken
des Landes Hessen entgegen, das in einem Freibetrag einen
Verfassungsverstoß gesehen hatte.
Der Beschlussfassung des Bundesrates vorausgegangen waren
intensive Bund-Länder-Verhandlungen über die Bemessungsgrundlage
sowie die Beitragsstaffel und -erhebung zur Bankenabgabe. Nachdem
bereits beim Restrukturierungsfonds-Gesetz eine Differenzierung der
Jahresbeiträge unter anderem nach Geschäftsvolumen erreicht werden
konnte, wurde mit der Freibetragsregelung auch im Rahmen der heutigen
Beratung zur Restrukturierungsfonds-Verordnung eine wichtige
Verbesserung erzielt.
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