PresseKat - Baugeld Tipp der Woche: Schutz vor Einbruch ins Haus

Baugeld Tipp der Woche: Schutz vor Einbruch ins Haus

ID: 438186

von Marcus Rex, Gründer und Vorstand BS Baugeld Spezialisten AG

(firmenpresse) - Des einen Freizeit ist des anderen Hauptarbeitszeit: Zur Urlaubszeit spähen Einbrecher leerstehende Häuser und Wohnungen aus, um ihrem „Handwerk“ nachzugehen. Es gibt viele Möglichkeiten, um sich vor einem Einbruch zu schützen.

Ein Einbruch hinterlässt Spuren – auch bei den Hauseigentümern: Wo einmal der Dieb in den persönlichen Sachen herumgewühlt hat, stellt sich das Gefühl von der sicheren Heimburg nicht mehr wirklich ein. Deshalb gilt: Lieber vorbeugen, denn während viele Hauseigentümer im Urlaub sind, wittern Einbrecher ihre Chance auf große Beute.

Einbruch verhindern durch Vorsorge
„Wenn der Dieb denkt, dass die Wohnung gar nicht verlassen ist, ist das der beste Einbruchsschutz“, beschreibt Marcus Rex, Vorstand des Baugeldvermittlers BS Baugeld Spezialisten AG. Stichwort Nachbarschaftshilfe: Der Briefkasten sollte entleert und beim Haus sollten die Rolladen tagsüber hinauf- und zum Abend wieder hinabgelassen werden.

Daneben gibt es eine Vielzahl an technischen Sicherungsmöglichkeiten: Das Fensterglas sollte mit einer Pilzkopfsicherung und natürlich abschließbar sein. Auch die Haustür sollte ein sicheres Schloss, ein fest verankertes Schließblech und weitere Schließanker besitzen. „Nachrüsten ist hier teuer“, beschreibt Rex. „Deshalb sollten Hausbauer von Anfang an Wert auf eine sichere Ausführung legen.“

Baugeld Spezialisten-Tipp
Aber auch ein Nachrüsten ist möglich und sinnvoll. Der „normale“ Einbrecher scheut nämlich höheren Aufwand – ein nicht gesichertes Fenster hebelt er in drei Sekunden aus – und sucht sich bei entsprechendem Hindernis dann lieber ein anderes Ziel. „Die Preise für eine Nachrüstung können sich sehr stark unterscheiden“, beschreibt aber Rex. „Deshalb ist es wichtig, bei mehreren Schlüsseldiensten parallel Angebote einzuholen.“ Je größer dabei das Ausschreibungsvolumen, desto höher ist die Bereitschaft der Handwerker, jemanden für die Begutachtung vorbeizusenden. Diese raten dann oft sehr unterschiedliche Dinge. Deshalb ist vorab eine unabhängige Beratung durch eine kriminalpolizeiliche Beratungsstelle hilfreich.





Ein Blick auf die finanziellen Rahmenbedingungen für Hausbesitzer: Die Europäische Zentralbank hat zum Gegensteuern gegen die Inflation gerade ihren Leitzins auf 1,5 Prozent angehoben. Naturgemäß orientieren sich daran die Geschäftsbanken mit ihren eigenen Zinskonditionen. Immer noch gibt es auch fast täglich Meldungen über die Euro-Krise, zuletzt über ein schlechtes Rating für Portugal. Der Bund-Future als Referenzgröße bleibt in diesem schwierigen Kontext im Wochenverlauf in etwa stabil.

Kurz erklärt: Was ist eigentlich eine Ausschreibung?
Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ist sie absolut üblich und auch für Privatleute empfehlenswert: die Ausschreibung. Sie bildet die Grundlage einer Auftragsvergabe an Handwerker. Dabei wird möglichst im Detail – also beispielsweise auch mit Angabe von bestimmten Fabrikaten, mindestens aber mit konkreten Eigenschaften – eine Arbeit beschrieben. Mehrere Handwerker erhalten diese Ausschreibung, die sie zur Grundlage ihrer Angebotskalkulation machen. Je detaillierter die Ausschreibung ist, desto konkreter können die Angebote miteinander verglichen werden. Das ist gerade bei größeren Projekten gar nicht so einfach, weshalb sich der Auftraggeber auch nicht beratungsresistent zeigen, sondern die Vorschläge der Handwerker aufgreifen sollte. Gerade für Privatleute besonders attraktiv sind natürlich Pauschalangebote. Bei Standardleistungen rund um den Schlüsseldienst ist das in der Regel auch kein Problem.

Die Ausschreibungsunterlagen sollten an mindestens drei Handwerker versendet werden, zum Vergleich der Leistungen sind auch drei daraus resultierende bindende Angebote eine gute Grundlage. Auf Grundlage von Preis und Qualität kann dann sofort mit Bezug auf das Angebot der Auftrag erteilt werden.

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Datum: 08.07.2011 - 17:03 Uhr
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Freigabedatum: 08.07.2011

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