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Unternehmen/Fusion/Ãœbernahme/Beteiligung
Amsterdam (euro adhoc) - Amsterdam, 8. Juli 2011 - Der Vorstand und
der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG ("Deutsche Börse") haben eine
gemeinsame ergänzende Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz (die "ergänzende Stellungnahme") zu der am
27. Juni 2011 veröffentlichten Änderung des freiwilligen öffentlichen
Ãœbernahmeangebots (Tauschangebot) der Alpha Beta Netherlands Holding
N.V., Amsterdam/Niederlande, an die Aktionäre der Deutsche Börse
abgegeben. Die ergänzende Stellungnahme ist im Internet auf der
Homepage der Deutsche Börse unter
http://www.deutsche-boerse.com/ergänzendestellungnahme und auf der
Homepage der Alpha Beta Netherlands Holding N.V. unter
http://www.global-exchange-operator.com abrufbar.
Alpha Beta Netherlands Holding N.V.
Hinweis
Zusätzliche Informationen und wo diese zu finden sind
Im Zusammenhang mit dem angestrebten Unternehmenszusammenschluss der
NYSE Euronext und der Deutsche Börse AG, hat die Alpha Beta
Netherlands Holding N.V. ("Holding") ein Registration Statement (Form
F-4) bei der U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC")
eingereicht, das die SEC am 3. Mai 2011 für wirksam erklärt hat. Das
Registration Statement enthält (1) ein Proxy Statement von NYSE
Euronext, das zugleich einen Prospekt für Holding darstellen wird,
und (2) einen Angebotsprospekt von Holding, der zugleich im
Zusammenhang mit dem Angebot von Holding zum Erwerb der Aktien von
U.S. Aktionären der Deutsche Börse AG verwendet wird. Holding hat
außerdem eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") eingereicht, deren
Veröffentlichung von der BaFin gestattet wurde und die entsprechend
den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Ãœbernahmegesetzes
("WpÜG") am 4. Mai 2011 veröffentlicht wurde.
Investoren und Inhaber von Wertpapieren werden gebeten, das
endgültige Proxy Statement / den Prospekt, den Angebotsprospekt, die
Angebotsunterlage, die Änderung des Tauschangebots und die im
Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren
begleitenden Informationen bezüglich der angestrebten Transaktion zu
lesen, weil hierin wichtige Informationen enthalten sein werden. Eine
kostenlose Kopie des endgültigen Proxy Statement / des Prospektes,
des Angebotsprospekts sowie weiterer Dokumente, die von NYSE Euronext
und Holding bei der SEC eingereicht wurden, können Sie auf der
Website der SEC unter www.sec.gov erhalten. Das Proxy Statement / der
Prospekt, sowie die weiteren Dokumente können ferner auf der Website
von NYSE Euronext unter www.nyse.com kostenfrei abgerufen werden. Die
Angebotsunterlage, die Änderung des Tauschangebots und die im
Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren
begleitenden Informationen sind auf der Website der Holding unter
www.global-exchange-operator.com verfügbar. Aktionäre der Deutsche
Börse, die das Tauschangebot angenommen haben, haben gewisse
Rücktrittsrechte, die in der Angebotsunterlage näher beschrieben
sind.
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien an
Holding, Deutsche Börse AG oder NYSE Euronext dar. Die endgültigen
Bedingungen und weitere das Ãœbernahmeangebot betreffende Bestimmungen
sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die BaFin
gestattet worden ist, und in den bei der SEC eingereichten Dokumenten
enthalten.
Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten,
der den Anforderungen von Section 10 des U.S. Securities Act von 1933
in seiner geltenden Fassung sowie anwendbaren europäischen
Vorschriften genügt. Das Tauschangebot und die Angebotsunterlage
sowie die Änderung des Tauschangebots stellen keine Abgabe,
Veröffentlichung oder öffentliche Bewerbung eines Angebots gemäß den
Gesetzen und Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten
dar. Die maßgeblichen endgültigen Bedingungen der angestrebten
Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen werden in den
Informationsdokumenten veröffentlicht, die Gegenstand der Prüfung
durch die zuständigen europäischen Börsenaufsichtsbehörden sind.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte
institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von
Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes
(Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in
der jeweils geltenden Fassung), wird das Tauschangebot weder
unmittelbar noch mittelbar - auch nicht durch die Nutzung des
Postwegs oder durch andere Mittel oder Instrumente des inländischen
oder internationalen Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax,
Telefon oder Internet) oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse
- in Japan unterbreitet. Daher ist der Versand dieser Bekanntmachung
oder jeglicher begleitender Unterlagen auf dem Postweg oder deren
anderweitige Verbreitung, Weiterleitung, oder Ãœbermittlung in, nach
oder aus Japan unzulässig.
Die Aktien der Holding wurden nicht nach den jeweils anwendbaren
wertpapierrechtlichen Vorschriften Japans zugelassen. Eine solche
Zulassung ist auch nicht geplant. Somit dürfen die Aktien der
Holding, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für
qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im
Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und
Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25
von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), nicht in Japan zum
Verkauf angeboten oder verkauft oder Personen in Japan - auch nicht
für deren Rechnung oder zu deren Gunsten - zum Verkauf angeboten oder
verkauft werden.
Beteiligte bei der Einwerbung von Stimmrechten
NYSE Euronext, Deutsche Börse AG und Holding, die Mitglieder von
Vorstand und Aufsichtsrat, übrige Mitglieder der Geschäftsleitung
sowie Arbeitnehmer dieser Gesellschaften können als Beteiligte bei
der Einwerbung von Stimmrechtsvollmachten von Aktionären von NYSE
Euronext bezüglich der angestrebten Transaktion zum Zusammenschluss
von Unternehmen angesehen werden. Zusätzliche Informationen über die
Interessen derart Beteiligter werden in dem Proxy Statement / dem
Prospekt und in den weiteren Dokumenten, die bei der SEC eingereicht
werden, enthalten sein.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über NYSE
Euronext, Deutsche Börse AG, Holding, die erweiterte Gruppe und
andere Personen, die Ausführungen über die angestrebte Transaktion
zum Zusammenschluss von Unternehmen, die Wahrscheinlichkeit, dass
diese Transaktion zum Abschluss gebracht werden kann, die
Auswirkungen der Transaktion auf die Geschäfte von NYSE Euronext oder
Deutsche Börse AG, oder andere Ausführungen, die sich nicht auf
historische Fakten beziehen, enthalten können. Solche
zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen stets Risiken und
Ungewissheiten, da sie sich auf in der Zukunft liegende Ereignisse
beziehen bzw. von Umständen abhängen, deren Eintritt ungewiss ist.
Zukunftsgerichtete Aussagen stellen keine Zusicherung einer
zukünftigen Wertentwicklung, der tatsächlichen
Unternehmensergebnisse, Finanzlage oder Liquiditätslage dar, und die
Entwicklung des Industriezweigs, in dem Deutsche Börse AG und NYSE
Euronext tätig sind, kann wesentlich von der Darstellung oder der
Andeutung in der zukunftsgerichteten Aussage auf dieser Internetseite
abweichen. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen treffen eine
Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender
gesetzlicher Regelungen werden Holding, Deutsche Börse AG und NYSE
Euronext zukunftsgerichtete Aussagen - sei es auf Grund von neuen
Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus anderem Grund - weder
aktualisieren noch öffentlich korrigieren.
Alpha Beta Netherlands Holding N.V.
Rückfragehinweis:
Alpha Beta Netherlands Holding N.V.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Alpha Beta Netherlands Holding N.V.
Beursplein 5
NL-1012 JW Amsterdam
WWW: http://www.global-exchange-operator.com
Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: NL0009766997
Indizes:
Börsen:
Sprache: Deutsch