(ots) - Studienplatz-Spezialist Naumann zu Grünberg rät
auch Einser-Abiturienten, die Hochschulstart-Bewerbung rechtssicher
zu planen.
Bis Ende dieser Woche müssen sich Abiturienten bei der
Hochschulstart, der ehemaligen ZVS, für Medizin, Zahnmedizin und
Tiermedizin für das Wintersemester 2011/12 bewerben. Durch die
Aussetzung der Wehrpflicht und doppelte Abiturjahrgänge in einigen
Bundesländern werden die Bewerberzahlen stark ansteigen. Die Folge:
NC und Wartezeit steigen erneut an. Selbst für Einser-Abiturienten
mit einem Abitur-Durchscnitt von 1,4 oder 1,5 wird es in diesem Jahr
schwierig, einen der begehrten Plätze in Medizin zu bekommen.
Oft hilft dann eine Studienplatzklage, trotzdem ohne jahrelanges
Warten einen Studienplatz zu bekommen. Doch auch das könnte sich
ändern: "Wer erfolgreich einen Studienplatz einklagen will, der
sollte bereits in seiner Hochschulstart-Bewerbung die entscheidenden
Weichen stellen", sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg, der bereit
mehrere tausend Studienplatzklage-Verfahren geführt hat. Grund ist
ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 6 CN 3.10).
In einigen Bundesländern, z.B. Baden-Württemberg kann nur noch
derjenige klagen, der in seiner Hochschulstart-Bewerbung eine
entsprechende Auswahl getroffen hat. Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg
rät daher, die Hochschulstart-Bewerbung schon strategisch auf eine
Klage auszurichten: "Warten Sie nicht auf die Ablehnungsbescheide.
Zwar ist die Studienplatzklage dann immer noch möglich, aber eben
nicht mehr an allen Hochschulen."
Auf der Internet-Seite www.uni-recht.de sind weitere Hinweise zum
Einklagen und zur Hochschulstart-Bewerbung zusammengestellt.
Zahlreiche Rechtsschutzversicherungen der Eltern übernehmen übrigens
Kosten der Studienplatzklage für die Kinder.
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