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Aktienbewegung/Beschluss der Hauptversammlung über den Erwerb eigener
Aktien
11.07.2011
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Mitteilung
gemäß
§ 65 (1a) Satz 2 AktG sowie § 82 (9) BörseG
In der am 21. Juni 2011 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung
der Rath Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien wurde dem Vorstand
nachfolgende Ermächtigung erteilt:
Der Vorstand ist ermächtigt
a) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktienG im Ausmaß von bis zu 25 % des Grundkapitals
der Gesellschaft auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien, wobei die
Gesellschaft jedoch nie mehr als 10% des Grundkapitals an eigenen Aktien halten
darf,
b) während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung der Hauptversammlung, sohin bis zum 20.12.2013,
c) zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn
Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens
50% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der
vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf,
zu erwerben. Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots
oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich
zulässigen Zweck erfolgen. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien
nach erfolgtem Rückerwerb ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Der Vorstand ist weiteres gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 169 bis 171
AktienG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis
einschließlich 20. Juni 2016, ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung
eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb auch auf andere Art als über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu
verwenden, insbesondere a) als Gegenleistung für den Erwerb von
Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten und b)
zu jedem sonstigen, gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden und
hierbei auch die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre
auszuschließen.
Wien, Juli 2011
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
IR-Verantwortlicher Georg Rath
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Rath AG
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
Telefon: +43 1 513 4427-0
FAX: +43 1 513 4428-87
Email: info(at)rath-group.com
WWW: www.rath-group.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000767306
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch