(ots) -
Frist zur Einleitung wirksamer Maßnahmen gegen gefährliche
Luftschadstoffe abgelaufen - DUH klagt in Wiesbaden gegen das von
Lucia Puttrich (CDU) geführte Umweltministerium - Erstmals streitet
neben einer von hohen Schadstoffwerten betroffenen Anwohnerin auch
die DUH vor Gericht für das Recht auf saubere Luft -
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Ministerin Puttrich hat ein Herz
für Dieselstinker"
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat ihre Ankündigung wahr gemacht
und beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage gegen das hessische
Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
wegen ständiger Überschreitung der zulässigen
Luftschadstoff-Grenzwerte in der hessischen Landeshauptstadt erhoben.
Am heutigen Dienstag reichte Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger (Geulen &
Klinger, Berlin) die Klageschrift namens einer Tagesmutter ein, die
in der hessischen Landeshauptstadt an einer hoch belasteten
Straßenkreuzung lebt und arbeitet.
Erstmals beschreitet die DUH als anerkannte Umweltschutzvereinigung
eigenständig den Gerichtsweg gegen die seit Jahren auftretenden
Überschreitungen des zulässigen Jahresmittelwerts für
Stickstoffdioxid (NO2) in der hessischen Landeshauptstadt. Möglich
geworden ist die Verbandsklage, nachdem der Europäische Gerichtshof
vor vier Monaten in einem Urteil die Klagebefugnisse von
Umweltschutzorganisationen in derartigen Verfahren gestärkt hatte.
Insofern handelt es sich bei der nun bevorstehenden
Auseinandersetzung vor dem VG Wiesbaden um ein Musterverfahren.
Die EU-weit geltenden Grenzwerte für NO2, einem Luftschadstoff der
vor allem aus ungefilterten Dieselmotoren stammt, wurden in der
Wiesbadener Innenstadt in den vergangenen Jahren regelmäßig
überschritten. Gleichwohl hat das zuständige hessische
Umweltministerium bis heute keine Maßnahmen ergriffen, um die Misere
zu beenden oder wenigstens zu entschärfen. Insbesondere weigert sich
das CDU-geführte Ministerium in Wiesbaden - nach dem Vorbild von über
vierzig Städten im Bundesgebiet - in der Landeshauptstadt eine
Umweltzone einzurichten, die geeignet wäre, das Luftschadstoffproblem
erheblich zu verringern.
Im Juni hatten die jetzige Klägerin und die DUH in einem Antrag an
das Umweltministerium die Einleitung wirksamer Maßnahmen zur
Belastungsminderung eingefordert und dafür eine Frist von einem Monat
gesetzt. Andernfalls würde das Recht auf saubere Luft mit einer
entsprechenden Klage vor Gericht erzwungen. Die DUH beantragte
seinerzeit verschärfte Luftreinhaltemaßnahmen, insbesondere die
Einrichtung einer Umweltzone. Die Frist ist nun abgelaufen, ohne dass
das Ministerium irgendeine Einsicht in die Notwendigkeit derartiger
Maßnahmen gezeigt hätte.
"Umweltministerin Puttrich hat ein Herz für Dieselstinker. Seit
Jahren ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass in unseren
Ballungszentren deutlich mehr Menschen vorzeitig an hohen
Luftschadstoffbelastungen sterben als durch Autounfälle. Trotzdem
lässt Ministerin Puttrich wie schon ihre Vorgänger im Amt die
Bürgerinnen und Bürger in Wiesbaden ungeniert mit ihren Sorgen
allein. Sie verstößt damit gegen nationales wie europäisches Recht.
Wir werden mit unserer Klage die hessische Landesregierung zwingen,
der von Luftschadstoffen gepeinigten Bevölkerung endlich zu helfen",
sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Deutsche Umwelthilfe
werde weiter systematisch auch juristisch gegen Städte und
Bundesländer vorgehen, die ihren Bürgerinnen und Bürgern das Recht
auf saubere Luft vorenthalten.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der gemeinsam mit der DUH das "Recht auf
saubere Luft" für Privat- und juristische Personen bereits 2008 vor
dem Europäischen Gerichtshof erstritten hatte, erklärte, man werde
überall klagen wo, wie jetzt in Wiesbaden, die Mindestanforderungen
an saubere Luft nicht eingehalten würden. Wenn es anders nicht gehe,
werde man das Bürgerrecht auf saubere Luft Fall für Fall und Stadt
für Stadt vor Gericht durchsetzen. Klinger: "Die Geduld hat ein Ende.
Die Luft ist in Wiesbaden seit Jahren mit Schadstoffen hoch belastet.
Wenn eine so genannte Umweltministerin tatenlos zusieht, wie die
Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger Schaden nimmt, müssen notfalls
Gerichte einschreiten."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867 0, Mobil: 0171 3649170,
E-Mail: resch(at)duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel.: 030 88472 80,
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger(at)geulen.com