(firmenpresse) - Erfolgreich konnte von der Vertrauensanwältin des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., Frau RAin Bettina Wittmann, welche gleichzeitig als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bundesweit geschädigte Kapitalanleger anwaltlich vertritt, ein Schadensersatzprozess gegen einen verantwortlichen Anlageberater vor dem LG Konstanz geführt werden. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..
Der dort beklagte Anlageberater glaubte zwar über das Totalverlustrisiko bei Beteiligung an der Safera AG den dortigen Kläger hinreichend aufgeklärt zu haben; das LG Konstanz ging indes davon aus, dass der verantwortliche Berater indes nicht wirklich von der Möglichkeit des Eintritts eines Totalverlusts ausging, zumal im im Beratungsgespräch verwandten Prospekt unter „Highlights“ sogar der Schutz vor einem Totalverlust exponiert hervorgehoben ist.
„Ab 2005 wurden Beteiligungen an der zwischenzeitlich insolventen Safera AG für angeblich konservative Anleger geeignet quasi als Sparbuch mit höheren Zinsen zur Zeichnung empfohlen, jegliche Verlustrisiken von den agierenden Anlageberatern im Beratunsgespräch negiert und zudem ein Prospekt verwandt wurde, in welchem der angebliche Schutz vor Totalverlust bei Beteiligung an der SAFERA AG ausdrücklich hervorgehoben ist. Die immer wiederkehrenden Argumentation der verantwortlichen Anlageberater, die Anleger seien sowohl mündlich als auch im Zeichnungsschein um die Totalverlustgefahr vor Zeichnung hingewiesen gewesen, ließ das LG Konstanz nicht gelten“, so Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. in einer Stellungnahme zu der erstrittenen Entscheidung, welche für interessierte Anleger jederzeit unter info(at)schutzverein.org abrufbar ist.
Die Safera AG bezweckte die Vermittlung von Finanzprodukten, Projektentwicklungen im Finanzbereich sowie Beteiligungen. Sie tätigte zudem Investitionen auf dem Kapitalmarkt. Anfang 2007 mussten Anleger mit Schreiben der Safera AG in Erfahrung bringen, dass es „Probleme“ um diese Firma gäbe, schlussendlich die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA am 29.03.2011 die Liquidation über die Safera AG verfügte. Nach Mitteilung der Liquidatorin wurde diese Maßnahme von der FINMA damit begründet, die Safera AG sei als Investmentgesellschaft mit festem Kapital im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen tätig gewesen, ohne über die notwendige Bewilligung zu verfügen.
Betroffenen Anlegern ist demzufolge eine fachkundige Überprüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die diese Beteiligung als sichere Kapitalanlage vertreibenden Anlageberater anzuraten.
Weitere Informationen hierzu unter www.schutzverein.org oder unter info(at)schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
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