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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Am Lautenstein
D - 63654 Büdingen-Wolferborn
- Wertpapier-Kenn-Nummer: 706 600 -
- ISIN DE0007066003 -
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zur
Ordentlichen Hauptversammlung 2011
Am Freitag, dem 26. August 2011, um 10:00 Uhr
Im Hotel INTERCONTINENTAL FRANKFURT
Wilhelm-Leuschner-Straße 43, D - 60329 Frankfurt /a.M.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RÖDER Zeltsysteme und
Service AG zum 31.12.2010, der den Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns enthält, des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2010, des zusammengefassten Lageberichts
des Vorstands für die Gesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2010, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des
Handelsgesetzbuches und des Berichtes des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2010
Der festgestellte Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service AG
zum 31.12.2010, der den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns enthält, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss
zum 31.12.2010, der zusammengefasste Lagebericht des Vorstands für die
Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2010, der
erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4
und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches und der
Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 können vom Tage
der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und auch im
Internet unter www.r-zs.ag eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen
erteilt. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausgelegt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember
2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2010 der RÖDER Zeltsysteme und Service AG in Höhe von
EUR
25.820.770,21 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von
EUR 3,90 je Aktie, insgesamt EUR 3.432.000,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 22.388.770,21
EUR 25.820.770,21
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes
im Geschäftsjahr 2010 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2010 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die NEXIA - DHPG GMBH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft,
Gummersbach, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der RÖDER
Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss für
das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
Unterlagen zur Hauptversammlung Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis
5 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der RÖDER Zeltsysteme und Service AG, Am
Lautenstein, 63654 Büdingen, folgende Dokumente zur Einsichtnahme der
Aktionäre aus:
• Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service AG für das
Geschäftsjahr 2010,
• Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
• Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010
• Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht der RÖDER Zeltsysteme und
Service AG für das Geschäftsjahr 2010
• Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4
und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches
• Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung der RÖDER Zeltsysteme und Service AG zur
Einsichtnahme ausgelegt und können auch im Internet unter www.r-zs.ag eingesehen
werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Von den insgesamt ausgegebenen 880.000 nennwertlosen Stückaktien der
Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 880.000
Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede dieser Aktien gewährt in der
Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 17 der Satzung
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor
der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und
der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind-, mithin
bis Freitag, 19. August 2011, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft
angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den
Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin auf
den Freitag, 05. August 2011, 00:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag),
nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein und hat in Textform (§ 126b Bürgerliches
Gesetzbuch) zu erfolgen. Der Nachweis über den Aktienbesitz ist
durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts (in deutscher oder in
englischer Sprache) zu erbringen. Der Nachweis ist bei der
Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung -
wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs
nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Freitag, 19. August
2011 (Zugang), einzureichen. Anmeldungen und Nachweise über den
Anteilsbesitz sind bei der Gesellschaft per Post, Telefax oder
E-Mail unter folgender Anschrift,Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
einzureichen:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft c/o DZ Bank AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main dwpbank AG
WASHO Einsteinring 9 85609 Aschheim-Dornach Telefax: +49 (0) 69 50 99
11 10 E-Mail: hv-eintrittskarten(at)dwpbank.de
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern wir die Bedeutung des
Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz
dahingehend,dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, also am Freitag, 05. August 2011, 00:00 Uhr,
Aktionäre sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und
gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der
Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen
oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes
gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer zum
Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien
erwirbt, ist somit nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie
lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen,bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind
jeweils eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer
Vereinigung von Aktionären oder anderen, mit diesen gemäß § 135
Absätze 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder
Institutionen erteilt wird, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b Bürgerliches
Gesetzbuch).
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der
Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung
geführt oder der Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail
übermittelt werden:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
HV 2011
Am Lautenstein
63654 Büdingen
Telefax: +49 (0) 6049 700 - 109
E-Mail: hv2011(at)r-zs.ag
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von
Aktionären oder diesen nach § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz
gleichgestellten Personen oder Institutionen genügt es, wenn die
Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten
wird. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären oder eine diesen gemäß § 135 Absätze 8 und 10
Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der
Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu
erfragen und sich mit diesen abzustimmen.
Des Weiteren können die Aktionäre von der eingeräumten
Möglichkeit Gebrauch machen, die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen, gemäß ihren
Weisungen für sie abzustimmen. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer
Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Neben der Vollmacht
müssen den Stimmrechtsvertretern daher Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechtes erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in Textform
(§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erteilt werden. Zur
Bevollmächtigung der von uns benannten Stimmrechtsvertreter benötigen
die Aktionäre auch dann eine Eintrittskarte, wenn sie nicht
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen. Diese
dient als Formular für die Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter und die Erteilung der Stimmweisungen.
Eintrittskarten sollten von den Aktionären möglichst frühzeitig bei
der Depotbank für jedes Depot bestellt werden. Wir können die
ordnungsmäßige Stimmrechtsausübung nur gewährleisten, soweit die
ausgefüllten Vollmachtsformulare für die von uns benannten
Stimmrechtsvertreter mit den Stimmweisungen der Aktionäre
spätestens am Mittwoch, dem 24. August 2011, 24:00 Uhr, bei der
Gesellschaft bei oben genannter Postadresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse eingegangen sind. Daneben wird für an der
Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre die Möglichkeit bestehen,
einem von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter
bei Verlassen der Hauptversammlung mittels einer auf der
Stimmkarte dafür vorgesehenen Vollmacht bestimmte Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts zu erteilen.
Auch bei einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft
beauftragten Stimmrechtsvertreters ist der frist- und
formgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen notwendig.
Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127
und § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2
Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EURO
erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor
der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis spätestens
Dienstag, 26. Juli 2011, 24:00 Uhr, zugegangen ist. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen schriftlich an folgende
Adresse:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Vorstand
Am Lautenstein
63654 Büdingen
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Absatz 2, Absatz 1
i. V. m. § 142 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass
sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl
an Aktien sind.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit
sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht worden sind
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
www.r-zs.ag bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz
1 und 127 Aktiengesetz Aktionäre können Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung stellen (vgl. § 126 Aktiengesetz) sowie
Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern machen (vgl.§ 127
Aktiengesetz). Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es einer Begründung nicht.
Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind
ausschließlich per Post, per Telefax oder per E-Mail an
folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu
richten:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Herrn Andreas Haggenmüller
Am Lautenstein
63654 Büdingen
Telefax: +49 (0) 6049 700 - 109
E-Mail: hv2011(at)r-zs.ag
Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft
unter der vorstehend angegebenen Adresse bis spätestens 14
Tage vor dem Tag der Hauptversammlung - wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind
-, also bis zum 11. August 2011, 24:00 Uhr, zugehen, werden -
sofern die Voraussetzungen gemäß § 126 Absatz 2 Aktiengesetz
erfüllt sind - unverzüglich über die Internetseite www.r-zs.ag
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls auf der genannten Internetseite veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie
während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht
eines jeden Aktionärs,auch ohne vorherige fristgerechte
Übermittlung, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder
Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Jedem Aktionär ist nach § 131 Aktiengesetz auf Verlangen
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft,die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft.Diese
Einberufung der Hauptversammlung, die Informationen gemäß
§ 124a Aktiengesetz, die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz
sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.r-zs.ag zur Verfügung.
Büdingen, im Juli 2011
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Rüdiger Blasius
Telefon: +49(0) 60 49 700 - 100
E-Mail: ruediger.blasius(at)r-zs.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: RÖDER Zeltsysteme und Service AG
Am Lautenstein
D-63654 Büdingen
Telefon: +49(0)6049 700 100
Email: info(at)r-zs.com
WWW: http://www.r-zs.com
Branche: Fachhandel
ISIN: DE0007066003
Indizes:
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, München, Regulierter Markt/General
Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch