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Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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ISIN DE 007277006 // WKN 727 700
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der
STöHR & Co. Aktiengesellschaft i. L.
Mönchengladbach
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am Donnerstag, den 25. August 2011, um
14:00 Uhr MESZ im
Hotel Elisenhof, Klusenstraße 97, 41238 Mönchengladbach
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der STÖHR & Co.
Aktiengesellschaft i. L. ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers versehenen Abschlusses und Konzernabschlusses sowie
des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das
Abwicklungsgeschäftsjahr 2010 einschließlich des erläuternden
Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach §§289 Abs. 4 und 5, 315
Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Feststellung des Abschlusses sowie über
die Billigung des Konzernabschlusses für das Abwicklungsgeschäftsjahr
2010
Da die Stöhr & Co. AG durch Beschluss der Hauptversammlung vom
26.6.2009 aufgelöst wurde, obliegen die Feststellung des Abschlusses
und des Konzernabschlusses sowie die Billigung des Lageberichts und
des Konzernlageberichts für das abgelaufene Abwicklungsgeschäftsjahr
2010 der Hauptversammlung, §270 Abs. 2 S. 1 AktG analog.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Einzelabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2010 wird
entsprechend dem vorgelegten Entwurf festgestellt und der
Konzernabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2010 wird
entsprechend dem vorgelegten Entwurf gebilligt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den im Abwicklungsgeschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2010 Entlastung
erteilt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Dem Abwickler wird für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2010 Entlastung
erteilt.
5. Beschlussfassung über die Verringerung der Anzahl der Mitglieder
des Aufsichtsrats, Satzungsänderung
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 10 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern."
6. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Mitglieder des gegenwärtigen Aufsichtsrats wurden durch Beschluss
des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 22. Oktober 2010 bestellt. Im
Einklang mit der Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate
Governance Kodex soll die gerichtliche Bestellung der
Aufsichtsratsmitglieder bis zur nächsten Hauptversammlung erfolgen.
Die vom Gericht als Vertreter der Anteilseigner bestellten
Aufsichtsratsmitglieder haben folglich die Niederlegung ihrer
Aufsichtsratsmandate zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung, die
über eine Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern beschließt, erklärt.
Die vom Gericht bestellten Arbeitnehmervertreter sind mit Ablauf des
30.Juni 2011 aus ihrem Amt ausgeschieden. Sie waren bei einer
Tochtergesellschaft der Stöhr & Co. AG i. L., der Kammgarnspinnerei
Stöhr GmbH, beschäftigt, die mit Wirkung zum 01.7.2011 veräußert
wurde. Mit dem Ende der Stellung als Arbeitnehmer der Gesellschaft
endete automatisch auch das Aufsichtsratsmandat der Betroffenen. Neue
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wurden bislang nicht bestellt
und können - da die Gesellschaft über keine wählbaren Arbeitnehmer
mehr verfügt - auch nicht bestellt werden.
Bis zum Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 5 zu
beschließenden Satzungsänderung besteht der Aufsichtsrat nach § 10
Absatz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der
Hauptversammlung und zwei nach den Bestimmungen des
Betriebsverfassungsgesetzes (nunmehr Drittelbeteiligungsgesetzes, § 1
Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 DrittelbG) von den Arbeitnehmern der
Gesellschaft gewählt werden. Da die Gesellschaft nicht mehr über
Arbeitnehmer verfügt, ist der Aufsichtsrat nach Ansicht des
Abwicklers nicht nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen
Vorschriften zusammengesetzt. Daher erfolgte am 01.7.2011 eine
entsprechende Bekanntmachung des Abwicklers gemäß § 97 Abs. 1 AktG.
Sofern nicht innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung im
elektronischen Bundesanzeiger das zuständige Gericht angerufen wird,
setzt sich der Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
1. Claas E. Daun, Diplom-Kaufmann, Vorsitzender des Vorstands der Daun &
Cie. AG, Rastede,
2. Norbert Skipka, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Aachen
und
3. Michael Kranz, Rechtsanwalt, Bad Zwischenahn,
gemäß § 7 Absatz 2 Satz 1 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt,
zu wählen und
4. Karl-Georg Graf von Wedel, Kaufmann, Gödens/Sande,
5. Dr. Phil. Dipl. Soz. Magnus Göpel, Mitglied des Vorstands der Mehler AG,
Frankfurt und
6. Dr. Dipl.-Phys. Dipl.-Kfm. Jürgen Kern, Mitglied des Vorstands der
Mehler AG, Fulda,
für die Zeit bis zur wirksamen Eintragung der Satzungsänderung über die
Verringerung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf drei,
spätestens jedoch bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, zu wählen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an
Wahlvorschläge gebunden.
7. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
des Konzernabschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die PKF Deutschland GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg,
wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Abwicklungsgeschäftsjahr 2011 bestellt.
VORAUSSETZUNG FÃœR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind sämtliche Aktionäre berechtigt, die sich in Textform
in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft
ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis reicht ein in
Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache aus. Der
Nachweis hat sich auf den Beginn des 04. August 2011
(Nachweisstichtag) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der STöHR & Co. AG i. L. unter
der Anschrift
STÖHR & Co. AG i. L.
c/o Commerzbank AG
ZTB M 3.2.4 General Meetings/Proxy Voting
D - 60261 Frankfurt am Main
Telefaxnummer: +49 (0)69 13626351
E-Mail: ZTBS-HV-eintrittskarten(at)commerzbank.com
spätestens am Donnerstag, den 18. August 2011, 24:00 Uhr MESZ,
zugehen.
Bedeutung des NAchweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es
der fristgerechten Anmeldung durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Vollmacht ist der Gesellschaft vorzulegen oder elektronisch an
die unten genannte E-Mail Adresse zu übermitteln. Aktionäre können
dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der Eintrittskarte
verwenden, die sie von ihrem depotführenden Institut erhalten.
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigung oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen bestehen, vgl. §§135, 125 Abs 5 AktG. Daher bitten wir
unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie
sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
vertreten lassen können. Soweit von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem
Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne
diese Weisungen ist die Vollmacht unzulässig. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Diese Vollmachten und Stimmrechtsweisungen können nur vor der
Hauptversammlung bis spätestens Mittwoch, den 24. August 2011, 24:00
Uhr MESZ, und nur durch Telefax oder E-Mail an folgende Adresse der
Gesellschaft:
STÖHR & Co. AG i. L. - Aktionärsservice -
Wetschewell 2, D - 41199 Mönchengladbach
Telefonnummer: +49 (0)6428 705126, Telefaxnummer: +49 (0) 6428 705304
E-Mail: office(at)kap.de
unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter
www.stoehr-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung abgerufen werden
können, erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine
fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE
Die weitergehenden Erläuterungen und Einzelheiten über die Ausübung
der Rechte der Aktionäre gemäß §121 Abs. 3 Ziffer 3 in Verbindung mit
§§122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf dem Internetportal
der Gesellschaft unter www.stoehr-ag.de/Investor
Relations/Hauptversammlung/Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
zur Verfügung.
Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen
beachtet werden:
Ergänzung der Tagesordnung nach §122 Abs. 2 AktG Das Verlangen der
Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und bekannt zu
machen, muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 25. Juli
2011, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§126 Abs. 1, 127 AktG Nach
§§126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge müssen der
Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 10. August 2011, 24:00 Uhr
MESZ, zugehen.
Auskunftsrechte nach §131 Abs. 1 AktG Das Auskunftsrecht nach §131
Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden. Um die
sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die
vorsehende Adresse der Gesellschaft zu übersenden. Diese Übersendung
ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das
Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT
Folgende Unterlagen sind alsbald nach der Einberufung der
Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.stoehr-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich:
der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung, wenn zu einem
Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll, die
der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere -
der Einzelabschluss, - der Konzernabschluss, - der Lagebericht,
- der Konzernlagebericht, - der Bericht des Aufsichtsrats, - der
erläuternde Bericht des Abwicklers zu den Angaben nach §§289 Abs. 4
und 5, 315 Abs. 4 HGB, für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2010, - die
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung,
- die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die
Hauptversammlung verwendet werden können und - nähere Erläuterungen
zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung,
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der
gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Gesamtzahl der Aktien Und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen
Bundesanzeiger 16.400.000,00 EUR und ist eingeteilt in 6.400.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von je 2,5625 EUR und mit einer Stimme je Stückaktie.
Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien
und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 6.400.000.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Kandidaten sind bei nachfolgend unter (i)
aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats und bei den unter (ii) aufgeführten Gesellschaften
Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:
1. Claas E. Daun,
(i) KAP Beteiligungs-AG, Fulda (Vorsitzender)
Mehler AG, Fulda (Vorsitzender)
Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg
(ii) Steinhoff International Holdings Ltd., Johannesburg, Südafrika
Zimbabwe Spinners & Weavers Ltd., Harare, Zimbabwe
KAP International Holdings Ltd., Paarl, Südafrika
2. Norbert Skipka
(i) und (ii) keine
3. Michael Kranz
(i) KAP Beteiligungs-AG, Fulda
(ii) keine
4. Karl-Georg Graf von Wedel
(i) KAP Beteiligungs-AG, Fulda
(ii) keine
5. Dr. Phil. Dipl. Soz. Magnus Göpel
(i) und (ii) keine
6. Dr. Dipl.-Phys. Dipl.-Kfm. Jürgen Kern
(i) und (ii) keine
BEKANNTMACHUNG DER EINLADUNG
Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und die
Beschlussvorschläge von Abwickler und Aufsichtsrat sind im
elektronischen Bundesanzeiger in der gesamten Europäischen Union
bekanntgemacht worden.
Mönchengladbach, 15. Juli 2011
STÖHR & Co. Aktiengesellschaft i. L.
Der Abwickler
Rückfragehinweis:
STÖHR & Co. AG i. L. - AKTIONÄRSSERVICE -
Wetschewell 2, D - 41199 Mönchengladbach
Telefonnummer: +49 (0)6428 705126, Telefaxnummer: +49 (0)6428 705304
E-Mail: office(at)kap.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Stöhr & Co. AG i. L.
Wetschewell 2
D-41199 Mönchengladbach
Telefon: +49 (0)2166 121 122
FAX: +49 (0)2166 121 322
Email: info(at)stoehr-ag.de
WWW: http://www.stoehr-ag.de
Branche: Textil/Bekleidung
ISIN: DE0007277006
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt:
Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch