(ots) - Das kostenlose Jugendmagazin "Spiesser" kann
endgültig einen Sieg gegen den Hamburger Bauer-Verlag verbuchen.
Nachdem der Konzern nicht in Berufung geht, ist das Urteil des
Landgerichts Hamburg (Az.: 315 O 186/11) rechtskräftig. Dies
berichtet der Branchendienst Kontakter in seiner am Montag
erscheinenden Ausgabe.
Demnach darf die Dresdner Spiesser GmbH wieder mit der
verbreiteten Auflage von 767.110 Exemplaren (IVW IV/2010) und 13.210
Auslegestellen werben. Das Gericht hob damit eine einstweilige
Verfügung auf, die dem "Spiesser" die Verbreitung dieser Zahlen
untersagt hatte, wenn an einzelnen Auslegestellen, in der Regel
Schulen, Schüler keinen tatsächlichen Zugang zu dem Magazin erhalten.
Bauer, der das Teenieblatt "Bravo" verlegt, hielt die Werbung mit
den IVW-Zahlen für wettbewerbswidrig. Der Verlag stützte dies auf die
Antworten von Schulen, die er angeschrieben und um Auskunft gebeten
hatte, "auf welcher rechtlichen Grundlage" die Verbreitung des
"Spiesser" bei ihnen erfolge. Aus mehr als der Hälfte der Antworten
gehe hervor, dass diese Schulen das Heft tatsächlich nicht auslegten.
Laut Gericht ist aber den von den Zahlen angesprochenen
Werbemanagern "geläufig, dass die lückenlose tatsächliche Auslage
einer Gratiszeitschrift an allen Auslagestellen in der Regel nicht
umsetzbar ist". Mit einem EV-Antrag gegen den User-Kommentar "Scheiß
Bauer-Verlag!" auf der "Spiesser"-Website scheiterte Bauer ebenfalls.
Pressekontakt:
Julia Kloft
Redaktion
W&V Werben & Verkaufen
Verlag Werben und Verkaufen GmbH
Hultschinerstraße 8
D-81677 München
tel. +49 89 / 21 83 - 70 61