(ots) - Am 19. Juli 1911 ist die Reichsversicherungsordnung
in Kraft getreten. Damit wird die einheitliche Sozialgesetzgebung in
Deutschland und somit eine wichtige Basis des Sozialstaates 100 Jahre
alt. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin
hin.
Mit dem Inkrafttreten der Reichsversicherungsordnung wurden die
Bismarckschen Sozialversicherungsgesetze der Jahre 1883 bis 1889 über
die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung erstmals zu einem
einheitlichen Gesetzbuch zusammengefasst. Gleichzeitig wurde die
soziale Absicherung der Bevölkerung ausgeweitet. Neue Kreise von
Versicherten wurden in die Absicherung aufgenommen, die
Rentenversicherung wurde durch eine Hinterbliebenenversicherung
ergänzt und die Leistungen der Sozialversicherung wurden erhöht.
Die in der Reichsversicherungsordnung festgeschriebenen Prinzipien
des Sozialstaates sind heute noch gültig. Die Sozialversicherung
sichert den größten Teil der Bevölkerung im Krankheitsfall, bei
Unfällen, im Alter oder bei Invalidität ab. In der Kranken- und
Rentenversicherung erfolgt eine gemeinsame Finanzierung durch
Arbeitgeber und Versicherte, die Unfallversicherung finanzieren
alleine die Arbeitgeber. Festgeschrieben wurde auch eine Autonomie
der Sozialversicherung gegenüber dem Staat durch die Mitwirkung und
Mitbestimmung der Betroffenen in der Selbstverwaltung. Die Regelungen
der Reichsversicherungsordnung und die ihnen zugrundeliegenden
Prinzipien wurden seit 1976 schrittweise in das heute geltende
Sozialgesetzbuch integriert, einzelne Vorschriften sind bis heute in
Kraft.
Die Sozialversicherung hat ihre Stärken in den letzten 100 Jahren
bewiesen. Die Bewältigung der Folgen der beiden Weltkriege und die
Wiedervereinigung wären ohne die Sozialversicherung nicht möglich
gewesen. Die Sozialversicherung wird auch in Zukunft eine tragende
und verlässliche Säule unseres Sozialstaates sein.
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