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- Aktuelle Online-Umfrage von Monster zeigt:
91 Prozent der Befragten sind dafür, dass Arbeitgeber das Gehalt
in der Stellenanzeige veröffentlichen
"Unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen" - Damit wird in
Stellenanzeigen oftmals zunächst der Bewerber gefordert seine
Vorstellung preiszugeben. Für den Kandidaten ist das meist gar nicht
so einfach. Einerseits will er sich im neuen Job finanziell
verbessern, andererseits möchte er nicht zu hoch pokern. Die Mehrzahl
der Jobsuchenden wünscht sich deshalb bereits eine Gehaltsangabe in
der Stellenanzeige. Das ergab eine Nutzer-Umfrage des bekanntesten
deutschen Karriereportals* Monster. Demnach sagen 91 Prozent der
befragten Deutschen, dass die Angabe des Gehalts in der
Stellenbeschreibung die Gehaltsverhandlung für sie erleichtern würde.
Nur neun Prozent sind der Meinung, dass das Gehalt nicht öffentlich
genannt werden sollte.
Die Ergebnisse der Umfrage auf einen Blick:
Sollten Arbeitgeber das Gehalt der ausgeschriebenen Stelle in der
Anzeige veröffentlichen?
Ja. Das würde vieles transparenter machen und die
Gehaltsverhandlungen erleichtern. 91% (530)
Nein. Gehalt gehört nicht in die Öffentlichkeit. 9% (53)
Gerade für Berufseinsteiger kann das Thema Gehalt im
Bewerbungsgespräch eine Hürde sein. In der Regel hat der Arbeitgeber
eine sehr genaue Vorstellung, wie hoch seine Positionen vergütet
werden. Die Frage nach der Gehaltsvorstellung dient auch dazu, die
Selbsteinschätzung des Bewerbers zu überprüfen.
"Bewerber sollten sich gut informieren, bevor sie in ihrer
Bewerbung eine Gehaltsvorstellung angeben oder im Gespräch in
Gehaltsverhandlungen treten", sagt Karriereexpertin Svenja Hofert.
"Um einen ersten Überblick zu bekommen, kann man sich Tarifverträge
und Gehaltstabellen ansehen. Aber auch Gespräche mit Freunden und
Bekannten in der gleichen Branche können bei der Einschätzung
helfen."
Ein Blick ins Nachbarland zeigt, dass es auch anders geht. In
Österreich beispielsweise muss seit März dieses Jahres in
Stellenanzeigen auch ein Gehalt angegeben werden. Bisher setzen noch
nicht alle Unternehmen diese gesetzliche Regelung um, doch ab Januar
2012 drohen Geldstrafen, wenn eine Gehaltsangabe in der
Stellenausschreibung fehlt.
583 Arbeitnehmer in Deutschland haben vom 30. Mai bis zum 12. Juni
2011 an der Online-Umfrage teilgenommen. Das Karriereportal Monster
führt in regelmäßigen Abständen Befragungen auf lokalen und globalen
Webseiten des Unternehmens zu Themen rund um Arbeitsplatz und
Karriere durch. Diese Befragungen sind nicht repräsentativ, sondern
spiegeln die Meinung der Nutzer von Monster wider.
Druckfähiges Bildmaterial zu dieser Pressemitteilung finden Sie
unter: http://www.webershandwick.de/monster/thumb.html
Ãœber Monster Deutschland:
Monster, http://www.monster.de , ist das bekannteste private
Online-Karriereportal in Deutschland* mit einem umfassenden Service-
und Informationsprogramm rund um Beruf und Karriere. Das Unternehmen
bringt Arbeitgeber und qualifizierte Arbeitskräfte auf allen
Karrierestufen zusammen und bietet Jobsuchenden passgenaue
Unterstützung für die individuelle Karriereplanung. Firmensitz der
Monster Worldwide Deutschland GmbH ist Eschborn bei Frankfurt/Main.
Die Monster Worldwide Deutschland GmbH ist ein Tochterunternehmen der
Monster Worldwide Inc. mit Sitz in New York. Monster Worldwide ist
seit 1994 ein weltweit führendes Portal für Online-Rekrutierung und
unterstützt Menschen dabei, ihre Lebensziele zu verwirklichen.
Monster Worldwide ist in Märkten in Europa, Nordamerika,
Lateinamerika und Asien präsent. Monster Worldwide ist an der New
York Stock Exchange gelistet (NYSE: MWW) und im Aktienindex S&P 500
notiert.
* Nielsen Studie - Dezember 2010
Ansprechpartner für die Medien:
Monster Worldwide Deutschland GmbH
Dr. Katrin Luzar
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E-Mail: katrin.luzar(at)monster.de
Anne Seeanner
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