(ots) -
- 22 Prozent machte im April 2011 der Umsatzanteil aller
rabattvertragsgeregelter Medikamente nach Listenpreisen (ohne
Rabatte) im Arzneimittelmarkt der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) aus.
- 32 Prozent davon entfielen bereits auf patentgeschützte
Arzneimittel.
- Im Vergleich zu 2010 erhöhte sich damit deren Anteil an den
Rabattverträgen innerhalb weniger Monate um 9 Prozentpunkte.
Die Gesetzlichen Krankenkassen schließen zunehmend Rabattverträge
über patentgeschützte Arzneimittel ab. Das belegen erneut aktuelle
Zahlen des unabhängigen Marktforschungsinstitutes IMS HEALTH.
Auffällig ist dabei jedoch zweierlei: Erstens werden diese
Verträge zunehmend erst dann geschlossen, wenn der Patentablauf eines
Arzneimittels unmittelbar bevorsteht. Und zweitens bleiben diese
Verträge oftmals über den Patentablauf hinaus gültig.
Denn Rabattverträge über den Patentablauf hinaus bzw. danach haben
für Erstanbieter einen entscheidenden Vorteil: Sie sichern Absatz und
Umsatz des Erstanbieters trotz Patentablauf und trotz einsetzendem
Preiswettbewerb durch Generika. Obgleich Generika im Regelfall immer
einen deutlich günstigeren Listenpreis als das Erstanbieterpräparat
haben, müssen die Apotheken wegen des Substitutionsgebotes dennoch
das rabattierte Altoriginal abgeben.
Die Folge: Diese Rabattverträge behindern den Wettbewerb im
generikafähigen Arzneimittelmarkt, was auf einzelnen Wirkstoffmärkten
bereits deutliche Auswirkungen zeitigt. Besteht ein Rabattvertrag des
Erstanbieters, kann sich der Generikawettbewerb nicht in Einsparungen
für die GKV niederschlagen. Weniger Preiswettbewerb führt also zu
geringeren Einsparungen bei den Gesetzlichen Krankenkassen. Unter dem
Strich machen damit nicht nur die Krankenkassen ein schlechtes
Geschäft, sondern auch unser gesamtes Gesundheitssystem.
http://www.progenerika.de/de/publik/zahl/2011-07.html
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