(ots) - Die Bundesregierung wird mit dem für morgen
erwarteten Kabinettsbeschluss den Weg für die parlamentarische
Beratung der Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes frei machen.
Die Lebensmittelwirtschaft bedauert, dass die Bundesregierung die
ausführlich erläuterten Bedenken sämtlicher Spitzenverbände der
deutschen Wirtschaft ignoriert und zudem auf eine Erörterung des
Referenten-Entwurfes in einer Anhörung verzichtet hat.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gibt die Bundesregierung das
bisher verfolgte Ziel der Gewährleistung eines angemessenen
Ausgleichs zwischen den Informationsinteressen der Verbraucher und
den Schutzinteressen der Unternehmen zulasten der Wirtschaft auf.
Insbesondere die Vermischung von Gefahrenabwehr- und
Informationsaspekten, die massive Einschränkung des Ausnahmegrundes
der "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse", die Verkürzung von
Verfahrensrechten und Rechtsschutzmöglichkeiten und die öffentliche
Vorverurteilung von Unternehmen, obwohl die entsprechenden Verfahren
noch andauern, führen zu einer einseitigen, völlig unangemessenen
Benachteiligung der Wirtschaft. So werden verfassungsmäßig geschützte
Rechte der Betroffenen wie der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, das
Prinzip der Unschuldsvermutung sowie der
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in eklatanter Weise außer Acht
gelassen. Der Gesetzentwurf entfernt sich damit ohne sachlich
erkennbaren Grund von den Ergebnissen, die von
rechtswissenschaftlicher Seite in den von der Bundesregierung selbst
in Auftrag gegebenen 1.500 Seiten starken Rechtsgutachten im Rahmen
der Evaluierungsphase ausformuliert worden sind. Es ist bedauerlich,
dass auch das ansonsten gerade im Bereich des Datenschutzes sehr
engagierte Bundesministerium der Justiz bislang kein stärkeres
Engagement zugunsten der geschützten Unternehmensrechte gezeigt hat.
Dem BLL ist wichtig: Auch die Lebensmittelwirtschaft unterstützt
das Ziel einer sachgerechten Verbraucherinformation und belegt dies
durch zahlreiche direkte Kommunikationskontakte mit Verbrauchern per
Post, E-Mails, Telefon oder über das Internet. Gesetzliche
Informationsregelungen müssen angesichts der möglichen drastischen
Folgen für die betroffenen Unternehmen durch ungesicherte
Informationen einen angemessenen Interessenausgleich gewährleisten.
Einseitige Lösungen sind nicht akzeptabel! Die Lebensmittelwirtschaft
erwartet, dass in den parlamentarischen Beratungen ihren berechtigten
Bedenken Rechnung getragen wird. Dies ist auch angesichts der
jüngsten Erfahrungen mit Warnungen im Rahmen der EHEC-Krise zwingend
geboten.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche
Einzelmitglieder an.
Für weitere Informationen:
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Dr. Marcus Girnau
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