(ots) - Die EU-Kommission legt in Kürze ihren Entwurf zur
Umsetzung der neuen Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften nach
Basel III (CDR IV / CRR I) vor. Aus Sicht des Bundesverbandes der
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) kommt es bei der
Umsetzung nicht zuletzt darauf an, der Vielfalt der europäischen
Bankenlandschaft mit einer differenzierenden Regulierung Rechnung zu
tragen.
"Aufgrund ihrer Eigenkapitalstärke und guten
Liquiditätsausstattung erfüllen die allermeisten deutschen
Genossenschaftsbanken die neuen Anforderungen bereits heute;
gleichwohl weisen die Regeln noch Schwächen auf, die im Rat und
EU-Parlament adressiert werden sollten", sagt Gerhard Hofmann,
Mitglied des Vorstandes beim BVR. Zudem warnt Hofmann: "Basel III
wurde für international tätige Banken konzipiert, die meist
systemrelevant sind. Es wäre falsch, dieses regulatorische Regime im
Wesentlichen unverändert auf jede kleine Genossenschaftsbank in
Europa anzuwenden. Vielmehr muss der Grundsatz der doppelten
Proportionalität besonders beachtet werden, wenn angemessene Lösungen
für den Bankenmarkt in Europa gefunden werden sollen. Größe,
systemische Bedeutung, Risikogehalt des Geschäftsmodells und andere
Aspekte sind im Bankensektor sehr unterschiedlich ausgeprägt und
müssen zu Regeln führen, die hinreichend differenzieren."
Hinzu komme, dass Basel III in den USA auf absehbare Zeit wohl
nicht umgesetzt werde, obwohl die Vertreter der Vereinigten Staaten
wesentlich an dem umfangreichen und strengen Regelwerk mitgewirkt
haben. Die EU-Kommission dagegen möchte Basel III auf alle Banken in
Europa anwenden. Dies sei, so Hofmann, ein erheblicher Rückschlag in
der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Regulierung und
stelle auch die Frage nach der Rolle des Baseler Ausschusses. Die
Divergenz zwischen der Bankenregulierung in Europa und den USA dürfe
damit ähnlich wie im Bereich der Rechnungslegung deutlich zunehmen.
Hofmann: "Ob das 'level playing field' zwischen Europa und den USA
gewahrt bleibt, ist sehr zweifelhaft. Vor diesem Hintergrund ist der
europäische Gesetzgeber aufgerufen, für Europas Banken Regeln zu
verabschieden, die Besonderheiten wie zum Beispiel die
Langfristigkeit von Finanzbeziehungen und die Vielfalt im
bankbasierten Finanzsystem berücksichtigen."
Zudem gelte es, der neuen europäischen Aufsichtsbehörde European
Banking Authority (EBA) nicht zu viele Mandate zu erteilen. Nach dem
Vorschlag der EU-Kommission sind circa 40 so genannte bindende
technische Standards vorgesehen, die die EBA mit Zustimmung der
EU-Kommission erlassen soll. Dies sei für die neue Behörde in London
eine klare Überlastung im ersten Jahr ihrer Tätigkeit, so Hofmann.
Die Gefahr sei deshalb groß, dass die Qualität der Standards leide,
zumal diese unter großem Zeitdruck in wenigen Monaten zu
verabschieden sein werden. Wie zum Beispiel Konsultationen mit Banken
in diesem Zeitrahmen möglich sein sollen, sei unklar.
Hofmann: "Auch in der Tätigkeit der EBA ist eine ausreichende
Differenzierung erforderlich. Die EBA sollte primär Standards für
grenzüberschreitend tätige Institute erlassen und kleine lokal oder
regional tätige Banken in Europa im Wesentlichen ausnehmen. 'One size
fits all'-Standards dürfen auch bei der EBA nicht der Ansatz sein.
Das angestrebte 'Single Rulebook' in Europa ist sehr zu begrüßen,
denn es hilft Banken, die in verschiedenen Ländern der Europäischen
Union aktiv sind. Aber die EBA muss zugleich hinreichend Raum und
Entwicklungsmöglichkeit für lokale und regionale Banken lassen, denn
diese sorgen für Diversifikation im europäischen Bankenmarkt, für
wettbewerbsfähige Strukturen und ein ausreichendes Kreditangebot für
den Mittelstand. Es darf insbesondere nicht zu einem bürokratischen
Overkill in Europa kommen, der kleine und mittlere Banken überfordert
und sie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt."
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