(ots) - Verhasster Zuschlag
Ganz so klar, wie es nach den Urteilen des Bundesfinanzhofes
aussieht, ist die Sache mit dem "Soli" nicht. Zahlreiche
Landesgerichte hatten ihre Zweifel, auch eine Verfassungsbeschwerde
unabhängig vom Votum der Finanzrichter könnte theoretisch noch Erfolg
haben. Schließlich ist 1990 lange her, und von Beginn an waren die
Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag nicht zweckgebunden für
Folgekosten der deutschen Wiedervereinigung, sondern flossen als
Sondersteuer in den allgemeinen Bundeshaushalt. Aus dem werden
unbestritten Kosten der Einheit beglichen, nur eben nicht transparent
und in Verbindung mit dem Solidaritätszuschlag.
Vorerst ist die Abgabe nun also rechtmäßig, zumindest bis 2019 der
Solidarpakt II zur Finanzierung der neuen Länder ausläuft. Ohnehin
wäre nicht ausgemacht, dass die Abschaffung in einer Entlastung der
Bürger gemündet hätte. Der Bund würde nicht lange brauchen, um andere
Einnahmequellen abzuschöpfen und den "Soli" zu kompensieren. Immerhin
aber, und das wäre das Verdienst eines klaren Votums gegen den
Zuschlag gewesen: Der Bund hätte einen Warnschuss wegen seiner
steuerlichen Willkür erhalten. So steht der ursprünglich auf ein Jahr
befristete Solidaritätszuschlag beispielhaft dafür, dass der Staat
nicht Wort hält und mit seinen regulären Einnahmen nicht auskommt.
Deshalb ist der Zuschlag so verhasst, und das mit Recht, ob rechtens
oder nicht.
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