(ots) - Mut statt Mobbing
Das Urteil der Straßburger Richter stärkt die Arbeitnehmerrechte
und stützt den Anspruch auf Meinungsfreiheit. Ein Persilschein für
Denunziantentum ist das Urteil nicht. Der Gerichtshof tut im Ãœbrigen
gut daran, die Aufklärung von Missständen über das Interesse von
Firmen am Schutz ihres Rufes zu stellen.
Denn damit wird mit einem Missverständnis aufgeräumt, das in
Deutschland, anders als etwa in den USA, beim Umgang mit sogenannten
Whistleblowern häufig anzutreffen ist: Solche Hinweisgeber sind nicht
per se hinterlistige Maulwürfe, Quertreiber und Verräter, die der
eigenen Firma schaden wollen. Der in Straßburg verhandelte Fall ist
dafür ein weiterer Beleg, schließlich hat die klagende Altenpflegerin
vor dem Gang durch die Instanzen die Geschäftsleitung mehrfach auf
Mängel hingewiesen. Zudem war die Aktion kein Alleingang, sondern
erfolgte gemeinsam mit Kollegen. Sie wurden aber nicht ernst
genommen.
Der Richterspruch macht daher nicht nur Mut zur Zivilcourage. Er
müsste auch Ansporn für Unternehmen sein, neue Formen interner
Beschwerdekultur zu entwickeln. Wer hilft, Miseren aufzudecken, darf
nicht gemobbt werden. Der von SPD und Grünen geplante Gesetzentwurf
könnte zu einem besseren Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen
führen. Zugleich böte er Firmen die Garantie, nicht zu Unrecht an den
Pranger gestellt zu werden.
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