Mit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das am 1.1.2012 in Kraft tritt, ergeben sich zahlreiche neue Chancen für Betreiber von Biogasanlagen
(firmenpresse) - Das EEG 2012 beinhaltet die Einführung eines neuen optionalen Vergütungsmodells für die Betreiber von Biogasanlagen und wartet auch sonst mit einigen Neuerungen auf. Doch was bedeutet dies konkret für die Betreiber von Biogasanlagen? Mit einem neuen Vergütungsmodell, der sogenannten Marktprämie, erschließt sich für die Anlagenbetreiber eine ganze Reihe an zusätzlichen Renditepotentialen. Die Betreiber von Biogasanlagen erhalten die Marktprämie, wenn sie ihren Strom zukünftig an der deutschen Strombörse zu Marktpreisen anbieten. Die Marktprämie wird sowohl für Bestandsanlagen als auch für neue Anlagen exakt bis zur Höhe der entgangenen EEG-Vergütung gezahlt und ist dem Anlagenbetreiber genauso zugesichert wie die bisherige EEG-Vergütung. Eine weitere Absicherung bietet die gesetzlich festgelegte Möglichkeit, jederzeit wieder in das System der bisherigen EEG-Vergütung zurückzuwechseln.
Die Chancen für Biogasanlagenbetreiber bestehen vor allem in der Aussicht auf zusätzliche, die bisherige EEG-Vergütung übertreffende Einnahmequellen, die sich durch den Wechsel auf den Strommarkt ergeben. Zum einen verspricht die Befreiung vom Doppelvermarktungsverbot und die damit einhergehende Vermarktung von negativer Regelleistung auf dem Regelenergiemarkt signifikante Zusatzerlöse. Zum anderen winken mit der Managementprämie und der Flexibilitätsprämie zwei neue Boni, die den Anlagenbetreibern nur bei einem Wechsel an die Strombörse zur Verfügung stehen. Ganz allgemein ist der Wechsel auf den Strommarkt auch mit einer frühzeitigen Gewöhnung an ein neues Marktumfeld verbunden, das nach Auslaufen des EEG der einzige Handelsplatz für Biogasstrom sein wird. Hinzu kommt, dass Betreiber von Biogasanlagen von möglichen Preisexplosionen am Strommarkt nur dann profitieren, wenn sie aus der festen EEG-Vergütung austreten und tatsächliche Marktpreise erhalten - abgesichert durch die Marktprämie.
Christian Woelcke, Key Account Manager bei Next Kraftwerke GmbH, sieht die Einführung des neuen Vergütungsmodells besonders im Hinblick auf den Zugang von Biogasanlagen auf den Regelenergiemarkt mit positiven Effekten verbunden: „Die lang andauernden und intransparenten Zulassungsverfahren im Hinblick auf die Teilnahme von EEG-geförderten Anlagen sind mit dem Marktprämienmodell Geschichte. Dies wird hoffentlich dazu beitragen, dass bisher zurückhaltende Anlagenbetreiber die Chance nutzen, zusätzliche Erlöse mit negativer Sekundärreserve und Minutenreserve zu erzielen. Bisher konnten wir bereits über 100 Biogasanlagen für unseren Next Pool Minus gewinnen und wir sind zuversichtlich, weitere Betreiber von unserem Konzept überzeugen zu können. Durch das von uns angestoßene Missbrauchsverfahren bei der Bundesnetzagentur konnten wir die Politik auf die bisher unzureichenden Zugangsregelungen auf dem Regelenergiemarkt aufmerksam machen und für unsere Kunden ein befriedigendes Ergebnis erwirken.“
Die Next Kraftwerke GmbH reagiert auf die Neufassung des EEG mit einer Erweiterung des Service-Portfolios. Zusätzlich zu den bisherigen Dienstleistungen und dem technischen Know-How auf dem Regelenergiemarkt bietet Next Kraftwerke GmbH nun auch einen Komplettservice für die Vermarktung von Biogasstrom auf der Strombörse an, um Biogasstromproduzenten bei ihrem Wechsel an den Strommarkt zu unterstützen.
Als Dienstleister auf dem Regelenergiemarkt vereint Next Kraftwerke GmbH sowohl Wissen und Technik als auch Service für die intelligente Steuerung von dezentralen Erzeugungsanlagen. Next Kraftwerke vernetzt Kleinerzeugungsanlagen zu einem virtuellen Kraftwerk, einem „Pool“. Mit diesem Konzept kann Next Kraftwerke die gebündelte Kapazität auf dem Strommarkt anbieten.
Next Kraftwerke GmbH

Lichtstr. 43g

50825 Köln

Telefon: +49 221 / 474418 – 40
presse(at)next-kraftwerke.de
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