(ots) - Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen
(VKU) zeigt die beschlossene Gegenäußerung zum
Kreislaufwirtschaftsgesetz die Kompromissbereitschaft der
Bundesregierung in vielen Bereichen. Allerdings hält die Regierung an
den für die Kommunen besonders wichtigen Regelungen zur
Überlassungspflicht für Abfälle aus privaten Haushalten und zur
gewerblichen Sammlung fest. "Wir sehen hier nach wie vor erheblichen
Nachbesserungsbedarf", sagt Hans-Joachim Reck,
VKU-Hauptgeschäftsführer.
Die Länderkammer hatte mit Beschluss vom 27. Mai 2011 weitgehende
Änderungen zu den Überlassungspflichten und zur gewerblichen Sammlung
gefordert. Diese Anträge lehnt die Bundesregierung ab. Sie bleibt
dabei, dass künftig auch private Abfallsammler die werthaltigen
Stoffe aus den Abfällen privater Haushalte erfassen können. "Wir sind
enttäuscht, dass die Bundesregierung die Appelle der Länder
vollständig zurückgewiesen hat. Damit setzt die Bundesregierung
gerade nicht die Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU)
um, sondern liberalisiert die Hausmüllentsorgung, was zu Lasten des
Verbrauchers geht", so Reck weiter.
"Falls das Gesetz so durchginge, bliebe den Kommunen in vielen
Fällen wohl nur noch die verlustbringende Restabfallentsorgung",
erklärt Reck. "Die Folge wären Gebührenerhöhungen, weil Gewinne und
Wertstofferlöse privatisiert und nicht mehr in Form sinkender
Gebühren an den Bürger weitergegeben werden könnten." Die
Abfallentsorgung aus privaten Haushalten ist eine Aufgabe der
Daseinsvorsorge, und das Europarecht lässt den EU-Mitgliedsstaaten
einen weiten Spielraum bei der Ausgestaltung dieser Aufgaben zu. Auch
der Lissabon-Vertrag erlaubt, diese Aufgabe den Kommunen zuzuweisen.
"Es ist definitiv nicht richtig, dass das Europarecht dazu zwingt,
privaten Sammlern 'das Rosinenpicken' zu erlauben. Hier werden
rechtliche Gründe vorgeschoben, um politische Ziel zu kaschieren."
Der VKU begrüßt dagegen, dass die Bundesregierung bei der
Wertstofftonne eingelenkt hat. Die Länder befürworteten die
Ausweitung der Wertstofferfassung, lehnten jedoch einen gesetzlichen
Zwang zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Wertstofftonne
ab. Aus Sicht der Länder, die VKU und die kommunalen Spitzenverbände
teilen, müssen die Kommunen selbst entscheiden können, wie die
Wertstoffe eingesammelt werden. Dieser Auffassung scheint sich jetzt
die Bundesregierung anzunähern. Reck: "Obwohl das Thema
Wertstofferfassung nicht im Kreislaufwirtschaftsgesetz, sondern in
einem separaten Gesetz geregelt werden soll, betrachten wir das
Einlenken der Bundesregierung als einen Schritt in die richtige
Richtung und unterstützen das ausdrücklich."
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten
wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der
Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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