(ots) - Für die acht neuen EU-Mitgliedstaaten Polen,
Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und
Litauen aus dem Jahr 2004 gilt seit dem 1. Mai 2011 die
uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Auf Basis der
Beschäftigungsdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine erste
Einschätzung darüber möglich, wie sich die neue
Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat.
Angaben zur Beschäftigung liegen bis zum 31. Mai 2011 vor. Die Daten
sind noch vorläufig und wurden auf Basis von Ergebnissen mit
2-monatiger Wartezeit hochgerechnet.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig und ausschließlich
geringfügig Beschäftigten aus den acht neuen Mitgliedstaaten hat in
den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Im April 2011 waren
226.000 aus diesen Ländern in Deutschland registriert. Von April auf
Mai hat ihre Beschäftigung um 33.000 auf 259.000 zugenommen. Stellt
man in Rechnung, dass ein gewisser Anstieg von April auf Mai
jahreszeitlich üblich ist, ergibt sich für Mai ein Zuwachs von 24.000
Beschäftigten, der der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit
zugerechnet werden kann. Der Anteil der Beschäftigten aus den acht
neuen Mitgliedsstaaten an allen Beschäftigten belief sich damit im
Mai auf 0,8 Prozent.
Dieser Anstieg der Beschäftigten aus den EU-Staaten fällt deutlich
höher aus als die Zahl der Zuzüge aus den Mitgliedsstaaten (10.235)
und der Saldo aus Zu- und Fortzügen im Monat Mai (8.027 Personen)
nach den Angaben des Ausländerzentralregisters. Dies spricht dafür,
dass der Anstieg der sozialversicherungspflichtig und geringfügig
Beschäftigten nur zum kleineren Teil durch Zuwanderung erfolgt ist.
Zum größeren Teil dürften diese Personen bereits in Deutschland
gelebt haben und nicht erwerbstätig oder als Selbständige tätig
gewesen sein.
"Nach wie vor hält sich der Zustrom osteuropäischer Arbeitskräfte
in Grenzen. Die neuesten Daten bestätigen das Interesse, in den
traditionellen Branchen wie Land- und Forstwirtschaft, im Baugewerbe
oder in der verarbeitenden Industrie eine Beschäftigung zu finden.
Sie stellen keine nennenswerte Konkurrenz für heimische Arbeitslose
dar", sagte BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker.
Ende Mai 2011 waren von den Beschäftigten aus den acht neuen
Mitgliedstaaten 186.000 sozialversicherungspflichtig und 73.000
ausschließlich geringfügig beschäftigt. Aufgrund der
uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit ist die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 15.000 und die
geringfügige Beschäftigung um 9.000 gestiegen.
Der Gesamtanstieg von 24.000 entfällt vor allem auf die Land- und
Forstwirtschaft (+8.100), das Baugewerbe (+2.700), das Verarbeitende
Gewerbe (+2.200) und die Arbeitnehmerüberlassung (+2.100). Dabei wird
der Anstieg in der Land- und Forstwirtschaft vor allem von
geringfügiger Beschäftigung getragen.
Dieser bundesweite Anstieg entfällt zu 85 Prozent auf
Westdeutschland. Den absolut stärksten Anstieg gab es in Bayern
(+4.700), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (+4.500) und Niedersachsen
(+3.600).
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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