PresseKat - Debi Select – CLLB Rechtsanwälte prüfen Handlungsmöglichkeiten für Anleger

Debi Select – CLLB Rechtsanwälte prüfen Handlungsmöglichkeiten für Anleger

ID: 451417

(firmenpresse) - München, 27. Juli 2011 – Die Fonds der Debi Selct Gruppe mit Sitz in Landshut waren zuletzt vermehrt Gegenstand von Presseberichten. Nach Berichten des Handelsblatt stimmen die Prospektangaben der drei Fonds der Debi Select Gruppe möglicherweise nicht mit den tatsächlichen Investionen überein.

Die Debi Select Gruppe hatte in den letzten Jahren die Fonds Debi Select Classic, Debi Select Classic 2 und Debi Select Flex aufgelegt. Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 2. Oktober 2010 berichtet, sei den Anlegern hierbei eine absolut sichere Anlage versprochen worden. Tatsächlich aber, so die Vorwürfe der Wirtschaftszeitung, seien die Anlegergelder über Umwege in die Teldafax investiert worden, noch dazu, ohne die Anleger hierüber zu informieren. Teldafax befindet sich in einer schweren finanziellen Krise.

„Sollten die Vorwürfe, dass Gelder letztendlich prospektwidrig verwendet wurden, zutreffen, kommen grundsätzlich Schadensersatzansprüche in Betracht“, erklären CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „Dies gilt dann, wenn in den Emissionsprospekten beispielsweise mit einer tatsächlich nicht vorhandenen Sicherheit geworben wurde oder wenn das Investionsobjekt nicht bzw. fehlerhaft den Prospekten zu entnehmen ist.“

Die Debi Select Gruppe reagiert mit der Auflösung ihrer drei Fonds zum Jahresende 2011. Dabei bestehen für die betroffenen Anleger zwei Handlungsmöglichkeiten: zum einen können sie ihr Geld ausbezahlt bekommen, zum anderen das Kapital reinvestieren. Als Nachfolgegesellschaft dient hierbei die Anlagegesellschaft Intevo Funds mit Sitz in Liechtenstein.

„Problematisch hierbei ist allerdings Folgendes“, so CLLB weiter. „Entsprechend des Konzepts sollen die Anleger ihre gesamte Einlage in den ´neuen` Fonds transferieren.

Allerdings ist derzeit nicht bekannt, ob es sich bei den erhaltenen Ausschüttungen um Gewinne oder nur um gewinnunabhängige Entnahmen handelt. Sollte letzteres der Fall sein, besteht die Gefahr der Rückforderung der Auszahlungen gem. § 172 VI HGB.“





CLLB-Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



PresseKontakt / Agentur:

CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



drucken  als PDF  an Freund senden  TAPIR AG vergibt für den geschlossenen Fonds HEH Valencia von HEH 4 von 5 möglichen Sternen! Der geschlossene Fonds Australien 2 von Atlantic wird von TAPIR AG auf 3 Sterne herabgestuft !
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 27.07.2011 - 13:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 451417
Anzahl Zeichen: 2281

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: CLLB Rechtsanwälte
Stadt:

München


Telefon: 089 552 999 50

Kategorie:

Fonds


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.07.2011

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Debi Select – CLLB Rechtsanwälte prüfen Handlungsmöglichkeiten für Anleger"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

POC- Personalkarussell dreht sich ...

Berlin, 25.10.2017- Anleger sind verunsichert, da der von der neuen Geschäftsführung der POC eingesetzte Erdölexperte, der in Kanada das operative Geschäft leiten sollte, die Gesellschaft zum Jahresende „einvernehmlich“ verlässt. Nach Angabe ...

MBB Clean Energy AG: Insolvenzverfahren eröffnet ...

München, 23.08.2017 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin mitteilt, hat das Amtsgericht München am 16.08.2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBB Clean ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte