(ots) - Die private, politisch unabhängige Internetplattform
EU-Infothek.com erläutert und durchleuchtet seit Herbst 2010 das
europäische Förderwesen. Zu diesem Zweck sind in der EU-Infothek jene
Unternehmer aufgelistet, die in den Jahren 2007 bis 2009 mindestens
EUR 100.000,00 an Agrar- oder Umweltförderungen der EU erhalten
haben. Die Liste enthält alle Direktförderungen ab EUR 100.000,00 in
Österreich, Deutschland und Ungarn.
Nachdem EU-Infothek.com die Klagsdrohung einiger deutscher
Fördernehmer zurückgewiesen hatte, erstattete der Hessische
Bauernverband Anzeige an die Datenschutzkommission (DSK), um die
Veröffentlichung zu stoppen. Die DSK folgte den Argumenten von
EU-Infothek.com und sah keine Veranlassung, gegen die
Internetplattform vorzugehen.
Da die von EU-Infothek.com veröffentlichten Angaben zu natürlichen
Personen aus dem Zeitraum vor dem Urteil des EuGH vom 9.11.2010 zur
Veröffentlichung von Förderdaten (C 92/09 und C 93/09) stammen und
zulässigerweise zuvor schon von den EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht
waren, dürfen auch diese Daten durch EU-Infothek.com weiterhin
veröffentlicht werden, so die Datenschutzkommission. Sie stellte das
Verfahren ein, ein Sieg für Transparenz und Meinungsfreiheit.
Rückfragehinweis:
Mag. Gerlinde Wambacher-Culik
E-mail: g.wambacher-culik(at)eu-infothek.com
rechtliche Rückfragen an:
Mag. Georg Streit
Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG
E-mail: Georg.Streit(at)h-i-p.at, Tel.: 01/521 75 - 16
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