NÜRNBERGER Versicherungsgruppe entwickelt neuen Verkaufsansatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Nürnberg – Juli 2011. Erneut erhält die Berufsunfähigkeitsversicherung der NÜRNBERGER eine Top-Auszeichnung. Die Ratingagentur Morgen & Morgen bewertet im diesjährigen Rating zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung die NÜRNBERGER-Tarife SBU2501C, IBU2501C und BUZ2011C mit der Höchstbewertung von 5 Sternen („ausgezeichnet“). Das Rating von Morgen & Morgen untersucht die Teilbereiche Bedingungen, Kompetenz, Solidität und Antragsfragen.
(firmenpresse) - Im Gesamtrating erhalten die Comfort-Tarife der NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung die Höchstbewertung von 5 Sternen. Insgesamt zeichnete sich die NÜRNBERGER im Bereich Berufsunfähigkeit gleich in mehreren Bereichen aus – und verdiente sich damit die Bestbewertung von Morgen & Morgen. Mit dem Urteil „ausgezeichnet“ erkannte die Ratingagentur das Comfort-Bedingungswerk der NÜRNBERGER an, lobte aber auch den sehr guten Service im Leistungsfall. Den Zuspruch von Morgen & Morgen fand auch die hohe Professionalität, welche die NÜRNBERGER bei der Antrags- und Leistungsfallprüfung für die Berufsunfähigkeitsversicherung an den Tag legt. Dasselbe gilt für den Service der NÜRNBERGER bei der Antragstellung sowie für das Controlling der Bestände im Geschäftsbereich Berufsunfähigkeit.
Doch bei der NÜRNBERGER gibt es noch mehr Neuigkeiten. Bei den Berufsunfähigkeitstarifen sieht die NÜRNBERGER jetzt eine Leistung bei Pflegebedürftigkeit vor. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit ist somit in der Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt. Um das Risiko der Pflegebedürftigkeit lebenslang zu decken, ist eine zusätzliche Pflegerenten-Versicherung empfehlenswert. Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe hat für diesen wichtigen Aspekt der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits spezielle Beratungsunterlagen entwickelt.
Die zweite aktuelle Neuerung bei der NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung betrifft Kunden mit Beamtenstatus. Die Definition der Begrifflichkeit „Dienstunfähigkeit“ erfährt eine Anpassung an den Wortlaut des Bundesbeamtengesetzes. Die NÜRNBERGER ersetzt den Begriff „Dienstunfähigkeit im allgemeinen Verwaltungsdienst" in diesem Sinne ab sofort durch die Formulierung „allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinn des § 44 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes und des § 26 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes". Dies betrifft die Dienstunfähigkeitsklausel der NÜRNBERGER Beamten Lebensversicherung (NBL). Damit wird nun der gleiche Wortlaut wie im Bundesbeamtengesetz verwendet. Die Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung erscheint für den Kunden damit transparenter und nachvollziehbarer. Kunden können die Dienstunfähigkeitsklausel bei den Comfort-Tarifen der NBLmitvereinbaren. Besonders empfehlenswert ist der Einschluss bei der Riester-Rente. Die NBL ist eine der wenigen Gesellschaften im Markt, die hier einen Einschluss der Dienstunfähigkeit anbietet.
Weitere Informationen zur NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie unter www.nuernberger-berufsunfaehigkeitsversicherung-informationen.de
Ãœber die NÃœRNBERGER Versicherung
Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe gehört mit einem Umsatz von über 4,5 Mrd. EUR im Geschäftsjahr 2010 und bundesweit 28.000 Mitarbeitern im Außen- und Innendienst zur Spitzengruppe der deutschen Versicherer. Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe ist großer Personen- und Sachversicherer sowie Partner mittelständischer Betriebe und berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Mit ihren innovativen Entwicklungen unter anderem im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe einen ausgezeichneten Ruf im deutschen Versicherungsmarkt erworben.
NÃœRNBERGER Versicherungsgruppe
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