Das umstrittene ELENA-Verfahren steht vor dem Aus. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Technik sowie Arbeit und Soziales gelangten am 18.Juli 2011 zu der Übereinkunft, ELENA schnellstmöglich einzustellen. Über den Hintergrund dieser folgenschweren Entscheidung berichtet die Münchener Steuerkanzlei Maria Ulrich.
(firmenpresse) - Die Ursache für die Einstellung des ELENA-Verfahrens liegt nach öffentlicher Stellungnahme der beteiligten Bundesministerien in seiner nicht garantierbaren Sicherheit. Für die sichere Durchführung sei eine flächedeckende Verfügbarkeit der sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur nötig, die weder gegenwärtig noch in näherer Zukunft zu erwarten sie. Die im Zusammenhang mit dem Verfahren erfassten Daten sollen dementsprechend ohne Verzögerung gelöscht und die Arbeitgeber per Gesetz von der elektronischen Meldepflicht befreit werden.
Der Gesetzgeber hatte deutsche Arbeitgeber seit dem Jahr 2010 verpflichtet, Entgeltdaten ihrer Beschäftigten auf elektronischem Weg an eine zentralisierte Datenbank der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln. Hiervon versprach man sich eine erhebliche Reduzierung bürokratischen Aufwandes.
Der Elektronische Entgeltnachweis wurde von Beginn an durch Datenschützer und Rechtsexperten massiv kritisiert. In der Zentralisierung elektronischer Daten von 40 Millionen Erwerbstätigen sahen sie ein datenschutzrechtliches Problem bislang unbekannten Ausmaßes. Zusätzlich wurde dieses in ihren Augen noch dadurch verschärft, dass neben reinen Entgeltdaten auch verschiedenste sensible Daten aus dem Arbeitsverhältnis, wie Fehlzeiten oder die Teilnahme an Streiks erhoben wurden, die keinen Bezug zur offiziellen Zielsetzung des ELENA-Verfahrens hatten. Bereits eingeleiteten Verfassungsbeschwerden wurden gute Erfolgschancen eingeräumt, insbesondere nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung kippte.
Schließlich wurde ELENA in den Sommermonaten des Jahres 2010 ausgesetzt, nachdem sich herausstellte, dass anstatt der vormals veranschlagten Erfassungskosten, von 10 Euro pro Erwerbstätigen, 60 bis 80 Euro anzusetzen waren. Der Deutsche Städtetag, der die von der Regelung finanziell belasteten Kommunen vertritt, erhob hiergegen erfolgreich Beschwerde beim damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Beobachter und Finanzexperten gehen davon aus, dass ELENA tatsächlich aufgrund dieser Kostenexplosion eingestellt wurde und weniger aufgrund der seit Jahren bekannten und kritisierten Sicherheitsprobleme.
Mit der Einstellung des Verfahrens stellt sich für alle Arbeitgeber, die aufgrund von ELENA gezwungen waren, teure Datenübermittlungssoftware zu erwerben, die Frage nach einer Kompensation ihres Aufwandes seitens des deutschen Staates. Derzeit ist fraglich, ob und in welcher Form es zu einem Aufwendungsersatz kommen wird.
Während Datenschützer und Rechtsexperten die Einstellung von ELENA begrüßen, wird die Zukunft zeigen, inwiefern auch Arbeitgeber tatsächlich Anlass zur Erleichterung oder Freude haben. Die Münchener Steuerkanzlei Maria Ulrich wird sie in diesem Kontext in jedem Fall beratend unterstützen.
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