(ots) - In seinem heutigen Urteil hat das Landgericht
Hamburg die Schadensersatzklage von Heidemark gegen den NDR in erster
Instanz abgewiesen. Da in jedem Falle mit einer Berufung zu rechnen
war, sieht Heidemark die Entscheidung zunächst als vorläufig an.
"Es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Die heutige
Entscheidung des Landgerichts Hamburg in der ersten Instanz war
angesichts des bisherigen Verlaufes des Verfahrens so nicht zu
erwarten. Insbesondere hatten zwei angeblichen Informanten des NDR
ihre Aussagen als Zeugen verweigert. Da die Urteilsbegründung noch
nicht vorliegt, können wir aber heute noch keine abschließende
Bewertung dieser erstinstanzlichen Entscheidung vornehmen",
kommentiert Dr. Walter Scheuerl, Anwalt der Firma Heidemark.
"Heidemark wird aber auf jeden Fall Berufung einlegen. Der NDR
wäre im umgekehrten Falle ziemlich wahrscheinlich auch in die
Berufung gegangen. Damit haben wir jedenfalls gerechnet. Aus unserer
Sicht ist die heutige Entscheidung daher zunächst nur eine
vorläufige" ergänzt Dr. Scheuerl abschließend.
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