(ots) - Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat dem
Rüstungskonzern EADS-Cassidian Unterstützungsleistungen zur
Exportförderung in Millionenhöhe gewährt und diese Subventionen nicht
kenntlich gemacht. Das berichtet das ARD-Magazin "Monitor" in seiner
heutigen Sendung (21.45 Uhr im Ersten).
Die Ausgaben stehen im Zusammenhang mit einer "Exportkampagne" von
Cassidian für den Eurofighter. Laut einem internen Papier aus dem
BMVg, das "Monitor" vorliegt, unterstützte die Bundeswehr Cassidian
unter anderem durch "Teilnahmen an Messen und
Luftfahrtausstellungen", "Begleitungen bei
Waffensystempräsentationen", "Flug - und Bodenevaluationen" sowie
Einsätzen zur "Ausbildungsunterstützung". Die Kosten für diese
Einsätze müssen EADS-Cassidian oder ihre Kunden nur teilweise
zurückzahlen. Auf diese Weise schenkte die Bundesregierung dem
Rüstungskonzern zweistellige Millionenbeträge.
Der Verfassungsjurist Prof. Dr. Werner Heun von der Universität
Göttingen spricht von einem Bruch der Verfassung. Die Beihilfen seien
im Haushaltsplan in der gewährten Höhe nicht ausgewiesen und damit
ein "Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Zweckbindung
der Ausgabenbewilligung des Parlamentes", so Heun gegenüber
"Monitor".
Für zwei Einsätze im Rahmen einer Exportkampagne in Indien
verzichtete die Bundeswehr zum Beispiel auf die Rückzahlung von
insgesamt rund 25 Millionen Euro. Das BMVg hat im Februar 2008 eigens
eine mit drei hochdotierten Beamten besetzte "Arbeitsgruppe
Eurofighter Export" eingerichtet, die die Unterstützungswünsche von
EADS-Cassidian für deren Eurofighter-Exportkampagne koordinieren
soll. Auch ihre Leistungen werden von der Industrie nicht bezahlt.
Bundestagsabgeordnete der Opposition sprechen von Vertuschung:
"Wenn Subventionen nicht ausgewiesen werden, dann werden die
Abgeordneten getäuscht, aber auch die Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler, weil ihnen nicht gesagt wird, wofür ihr Geld verwendet
wird", so die Parteivorsitzende der Partei DIE LINKE Gesine Lötzsch.
Der Grüne Abgeordnete und Mitglied des Haushaltsausschuss Tobias
Lindner sagte gegenüber "Monitor": "Wenn weder der Verkäufer noch der
Käufer vollständig diese Kosten übernimmt, sondern der Bundeshaushalt
und damit der deutsche Steuerzahler, dann legt das den Verdacht nahe,
dass hier Haushaltsgelder sachfremd verwendet werden."
Das BMVg begründet die Hilfen intern damit, dass eine volle
Erstattung der Unterstützungsleistungen die deutschen Anbieter "im
Vergleich zu Wettbewerbern schlechter stellen würde." Zum Vorwurf der
Rechtswidrigkeit wollte sich das BMVg gegenüber "Monitor" nicht
äußern.
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