Drohender Totalverlust bereits Ende August – Gesellschafterversammlung mit Spannung erwartet
(firmenpresse) - Hamburg/Bremen, August 2011. Die Lebensversicherungsfonds des deutsch-amerikanischen Emissionshauses Berlin Atlantic Capital (BAC) befinden sich in großen Schwierigkeiten: Das Fondsmanagement bestätigte, dass den Anlegern von BAC der Verlust ihrer Einlagen droht. Gründe hierfür sind im Wesentlichen nicht rechtzeitig eingeplante Prämienzahlungen und eine sehr hohe Fremdfinanzierungsquote der Fonds.
Das 2004 gegründete Emissionshaus mit Sitz in Berlin und Atlanta ist auf Investitionen im US-amerikanischen Zweitmarkt für Lebensversicherungen spezialisiert und hat bis September 2010 insgesamt 22 Beteiligungsangebote initiiert, an denen sich rund 8.000 Anleger mit über 250 Millionen Euro beteiligt haben. Von den Schwierigkeiten sind die Life Trust Fonds 2, 6, 7, 8, 10, 11, 12 und 14 betroffen.
Die Lebensversicherungspolicen von BAC sind im Life Trust Asset Pool (LTAP) gebündelt. 2008 hat LTAP einen Kredit in Höhe von 225 Millionen US-Dollar bei der Wachovia Corporation aufgenommen, welche Ende 2008 komplett durch die Wells Fargo (ein US-amerikanisches Finanzdienstleistungsunternehmen mit Firmensitz in San Francisco) übernommen wurde. Mit diesem Kredit wollte die LTAP ihr Policenportfolio auf 1.000 Versicherungspolicen aufstocken. Das gelang allerdings nicht wie vorgesehen. Die Versicherungsnehmer sind nicht wie prognostiziert, sondern später gestorben. Deshalb konnten die aufgenommenen Kredite nicht bedient werden.
Nachdem LTAP im Jahr 2008 in starke wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war, wollte BAC über das Chapter-11-Verfahren Zeit gewinnen, um über weitere Zwischenfinanzierungen verhandeln zu können. Das US-Gericht lehnte den Antrag jedoch im Februar 2011 ab. Allerdings war Wells Fargo bereit, sich bis Ende August 2011 still zu verhalten. Bis dahin muss das Management eine Lösung für die (Re-)Finanzierung gefunden haben – die Zeit wird langsam knapp.
Aktuell ist zu hören, dass zwei Banken, mit denen Refinanzierungsgespräche geführt wurden, die Verhandlungen beendet haben. Ein dritter potenzieller Bankenpartner soll die Gespräche nach Ablehnung des Chapter-11-Verfahrens wieder aufgenommen haben und prüft derzeit mögliche Auflagen. Da die Verhandlungen allerdings noch nicht weit fortgeschritten sind, ist die Wahrscheinlichkeit eines Abschlusses, der zu einer langfristigen Finanzierung führt, nur noch sehr gering.
Auch deshalb wird es spannend zu verfolgen, was auf den ordentlichen Gesellschafterversammlungen der Life Trust Fonds am 29., 30. und 31. August in Berlin stattfinden wird. Angeblich beugt BAC bereits vor; so ist auf der Internetseite von BAC zu lesen: „Es [bei der Gesellschafterversammlung] handelt sich jedoch nicht um eine Versammlung zum Thema Refinanzierung von LTAP mit entsprechenden Entscheidungen und Beschlussfassungen hierüber. Refinanzierungs¬veranstaltungen werden zu einem sepa-raten Zeitpunkt an verschiedenen Orten in Deutschland stattfinden.“
„Es stellt sich nun die Frage, warum BAC bei der Gesellschafterversammlung Ende August die Refinanzierung nicht zum Thema machen will, obwohl die Stillhaltevereinbarung von Wells Fargo nur bis Ende August läuft“, erklärt Lutz Tiedemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei KWAG.
Sollte bis Ende August keine Lösung gefunden worden sein, könnte Wells Fargo alle Policen zwangsverkaufen, um noch einen Teil seiner gewährten Darlehen zurückzubekommen. Als Folge könnten die Lebensversicherungsfonds ohne Policen dastehen und hätten kein eigenes Kapital mehr – ein Totalverlust könnte die Konsequenz sein.
Bereits jetzt suchen Anleger Lösungsmodelle, um ihr eingesetztes Kapital zu retten, denn das Vertrauen in eine positive Kehrtwende ist gesunken. „Für die Anleger lohnt es sich meist, einen kritischen Blick auf den Vertrieb der Life-Trust zu werfen“, so Tiedemann. „Die Banken und unabhängigen Finanzberater, die die Life Trust Fonds vertreiben, haben erfahrungsgemäß bei Beratungen handwerkliche Fehler gemacht. Diese können zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen.“ Exemplarisch sind dabei das fehlerhafte Herausstellen der Sicherheit der Anlage, mangelnde rechtzeitige Prospektübergabe und das Verschweigen von Provisionen zu nennen.
Die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft ist, als eine ausnahmslos auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei, mit dem eindeutigen Anspruch, bestehende Ungleichgewichte auf dem Kapitalanlagemarkt zu regulieren.
Die beiden Gründungspartner, Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen, sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Schwerpunkte im Kapitalanlagerecht liegen unter anderem bei Medienfonds, Immobilienfonds, atypisch stillen Beteiligungen, klassischen Wertpapieranlagen und Falschberatungen durch Anlagevermittler.
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Die eindeutige Orientierung am Anlegerinteresse macht die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen auch zu einem verlässlichen Partner vor, bei und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
Lutz Tiedemann
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