PresseKat - Schulz entlastet BAC-Verantwortliche nicht

Schulz entlastet BAC-Verantwortliche nicht

ID: 456435

Eine im Januar 2011 von Oliver Schulz abgegebene ErklĂ€rung zur schnellen Beendigung eines Gerichtsverfahrens in den USA verwendet die BAC Berlin Atlantic Capital GmbH heute ungerechtfertigt als Beleg dafĂŒr, dass es keine Fonds-zu-Fonds-Transaktionen gegeben hĂ€tte. Allerdings wĂŒrde der ehemalige GeschĂ€ftsfĂŒhrer der BAC die ErklĂ€rung nach heutigem Wissensstand nicht mehr abgeben.

(firmenpresse) - „Im Januar 2011 legte mir die BAC eine von ihren AnwĂ€lten fertig formulierte „Notice of Retraxit“ zur Unterschrift vor“, erlĂ€utert Oliver Schulz. Unterschrieben habe er das Dokument, in dem er einzelne Aussagen gegenĂŒber der BAC auf Basis nachtrĂ€glich zur VerfĂŒgung gestellter Informationen zurĂŒcknimmt, ausschließlich zum Ziel einer schnellen Verfahrensbeendigung in den USA. Die BAC hatte das Verfahren angestrengt, nachdem Schulz in seiner Funktion als GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Fonds zum Schutz der Anleger die Fonds-KomplementĂ€rin ausgetauscht hatte. Das Gerichtsverfahren fĂŒhrte dann dazu, dass das US-Gericht die Anlegergelder „eingefroren“ hat. „Mit dieser ErklĂ€rung konnten die vom US-Gericht arrestierten Anlegergelder der InfraTrust-Fonds schnell wieder freibekommen werden“, erklĂ€rt Schulz. „Da dies auch mein Ziel war, habe ich die vorformulierte ErklĂ€rung unterschrieben und das Verfahren wurde zielgemĂ€ĂŸ beendet.“

Den so genannten „Retraction Letter“ nutzt die BAC inzwischen allerdings in einem anderen Kontext. „Ich bin sehr ĂŒberrascht zu erfahren, dass die von der BAC nur fĂŒr diesen Zweck abgegebene ErklĂ€rung nun in ganz neuem Zusammenhang zirkuliert wird, obwohl eindeutig beabsichtigt war, dass er ausschließlich zum Ziel der Verfahrenseinstellung und damit im Interesse der Anleger genutzt werden sollte“, erlĂ€utert Schulz.

Der Retraction Letter kann nun allerdings nicht als Nachweis dafĂŒr herhalten, dass es keine Fonds-zu-Fonds-Transaktionen gegeben hĂ€tte. Das sagt die ErklĂ€rung bewusst nicht aus. „Mit dem Retraction Letter wurden entsprechende ErklĂ€rungen nicht ‚ausdrĂŒcklich widerrufen und zurĂŒckgezogen‘, wie sich aus der Veröffentlichung vom 01.08.2011 ‚Falsche Berichterstattung durch Intract‘ auf www.lifetrust.de schließen lassen könnte“, erlĂ€utert Schulz. Zudem hat sich die Ausgangssituation inzwischen geĂ€ndert: „HĂ€tte ich damals meinen heutigen Kenntnisstand ĂŒber die BAC gehabt, hĂ€tte ich die ErklĂ€rung niemals abgegeben“, stellt Schulz klar und betont: „Insbesondere hat meine ErklĂ€rung keinerlei entlastende Wirkung fĂŒr die Verantwortlichen der BAC. Ich stehe weiterhin zu meinen Aussagen und hoffe auf AufklĂ€rung der Geschehnisse zugunsten geschĂ€digter Anleger und Vertriebspartner.“





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Bereitgestellt von Benutzer: MarenHerbst
Datum: 04.08.2011 - 15:45 Uhr
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Freigabedatum: 04.08.2011

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