PresseKat - Die Rechte der Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung bei großen Konzernen

Die Rechte der Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung bei großen Konzernen

ID: 456439

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet aktuell auf seinem Onlineportal („Opel droht 170 Mitarbeitern Kündigung an“, letzter Zugriff 2.8.2011), dass beim Opel-Werk in Bochum 170 Mitarbeiter mit einer Kündigung bedroht würden. Den Mitarbeitern wurde – so der Bericht – ein Abfindungspaket angeboten. Für 120 Mitarbeiter gebe es die Möglichkeit, im Werk in Rüsselsheim unterzukommen. Falls Mitarbeiter das Abfindungspaket nicht annehmen oder sich weigerten, in das Rüsselsheimer Werk zu wechseln, würden betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Der WDR berichtet in dem Artikel, dass dies die ersten betriebsbedingten Kündigungen bei Opel in den letzten 50 Jahren seien. Mitte August 2011 sollen die betriebsbedingten Kündigungen dem Bericht zufolge ausgesprochen werden.

(firmenpresse) - Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet aktuell auf seinem Onlineportal („Opel droht 170 Mitarbeitern Kündigung an“, letzter Zugriff 2.8.2011), dass beim Opel-Werk in Bochum 170 Mitarbeiter mit einer Kündigung bedroht würden. Den Mitarbeitern wurde – so der Bericht – ein Abfindungspaket angeboten. Für 120 Mitarbeiter gebe es die Möglichkeit, im Werk in Rüsselsheim unterzukommen. Falls Mitarbeiter das Abfindungspaket nicht annehmen oder sich weigerten, in das Rüsselsheimer Werk zu wechseln, würden betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Der WDR berichtet in dem Artikel, dass dies die ersten betriebsbedingten Kündigungen bei Opel in den letzten 50 Jahren seien. Mitte August 2011 sollen die betriebsbedingten Kündigungen dem Bericht zufolge ausgesprochen werden.

Für die betroffenen Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob sie das Abfindungspaket annehmen oder sich lieber gegen eine betriebsbedingte Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren sollten. Das ist grundsätzlich eine schwierige Entscheidung für die betroffenen Arbeitnehmer. In jedem Fall sollte man sich hier rechtlich beraten lassen. Wer ohnehin mit dem Gedanken spielt, den Arbeitgeber zu wechseln oder gar ein interessantes Angebot einer anderen Firma hat, wird ernsthaft darüber nachdenken. Allen anderen ist in der Regel zu raten, es auf eine Kündigung ankommen zu lassen. Üblicherweise lassen sich in einem nachfolgenden Kündigungsrechtsstreit wesentlich höhere Abfindungen als die vom Arbeitgeber zunächst angebotenen erzielen.

Der WDR berichtet im oben genannten Artikel, dass den betriebsbedingt zu kündigenden Opel-Mitarbeitern nur 3 Monatsgehälter Abfindung angeboten werden.

Wer sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzt, hat die Möglichkeit, etwa 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs zu erhalten – oft sogar deutlich mehr.

Vor Gericht gilt die Faustregel: Je wahrscheinlicher ein Erfolg der Kündigungsschutzklage, desto höher muss die Abfindung sein, mit der sich der Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses „erkauft“. Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber unter anderem eine Sozialauswahl treffen, die von den Gerichten sehr genau nachgeprüft wird. Je länger ein Mitarbeiter dabei ist und je mehr Unterhaltspflichten er hat, desto schwerer ist es, ihm betriebsbedingt zu kündigen.





Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Überlegen Sie es sich gut, Ihre Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu setzen. In den allermeisten Fällen sind die Abfindungen, die wegen eines Aufhebungsvertrages gezahlt werden, niedriger als das, was der Arbeitgeber im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht zahlen müsste. Die Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage hängt zu einem großen Teil davon ab, wie Sie bei einer Sozialauswahl „abschneiden“.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Bedenken Sie, dass im Arbeitsrecht das „ultima ratio“-Prinzip gilt. Prüfen Sie, ob nicht eine Versetzung an einen anderen Standort möglich ist. Sollte der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben haben, ist es ratsam, das Verfahren so schnell wie möglich durch einen Vergleich zu beenden. Sonst riskieren Sie – wie im Fall Emely –, dass Sie einen spektakulären Prozess nach Jahren verlieren und eine erhebliche Summe an Lohn- und Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen müssen.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt(at)Arbeitsrechtler-in.de

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:

•Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
•Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“)
•Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
•Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
•Beratung zu Arbeitsverträgen
•Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
•Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
•Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:

•Gestaltung von Arbeitsverträgen
•Überarbeitung von Arbeitsverträgen
•Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
•Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
•Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
•Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
•Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
•Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
•Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
•Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
•Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
•Schlichtung
•Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
•Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
•Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
•Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
•Kündigung von Handelsvertreterverträgen



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.

Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.

Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.

Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck Willkomm
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
Tel.: (030) 4000 4999
Ansprechpartner: Herr Kempchen



drucken  als PDF  an Freund senden  Der Anspruch eines Praktikanten auf angemessenen Lohn (Ärzte, Architekten, angemessene Vergütung) Die Rechte der Arbeitnehmer bei Kündigungswellen großer Konzerne – hier E.on.
Bereitgestellt von Benutzer: Bredereck
Datum: 04.08.2011 - 15:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 456439
Anzahl Zeichen: 7563

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: (030) 40004999

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Rechte der Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung bei großen Konzernen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm