(ots) - Mit etwa 500.000 Studienanfängern rechnet die
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für das kommende Wintersemester.
Dabei gibt die HRK-Präsidentin Margret Wintermantel in tagesschau.de
unumwunden zu, dass rund 50.000 Studienplätze aufgrund
Unterfinanzierung noch fehlen. Im Klartext bedeutet das: Mindestens
50.000 Abiturienten erhalten in diesem Jahr wieder keinen
Studienplatz in ihrem Wunschfach. Der Numerus clausus steigt - und
mit ihm die Wartezeit. In einigen Fächern, z.B. Medizin warten die
Abiturienten selbst mit einem Einser-Abitur über sechs Jahre auf
ihren Studienplatz.
Ist allein zu wenig Geld in den Kassen der Hochschulen dafür
verantwortlich, dass tausende Abiturienten wieder keinen Studienplatz
bekommen? "Nein", sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg. "Viele
Hochschulen sparen Studienplätze ein, um mehr Geld für Forschung zu
haben. Das ist rechtlich unzulässig". Seit über 30 Jahren klagen sich
daher auch abgelehnte Studienplatzbewerber erfolgreich in ihr
Wunschfach ein. Gerade in dem Hochschulstart-Fächern Medizin,
Zahnmedizin und Tiermedizin, aber auch in Psychologie und anderen
zulassungsbeschränkten Fächern, bietet die Studienplatzklage daher
eine zusätzliche Möglichkeit. "Die Chancen variieren von Fach zu Fach
und auch davon, ob die Verfahren früh genug begonnen werden", sagt
Studienplatzklage-Anwalt Naumann zu Grünberg. Für die
Studienplatzklage gibt es nämlich frühe Fristen, die unabhängig von
dem Ablehnungsbescheid laufen können: Im August sind jedoch an fast
allen Hochschulen noch Studienplatzklagen möglich - trotz doppelter
Abiturjahrgänge und ausgesetzter Wehpflicht.
Aktuelle Informationen zur Studienplatzklage veröffentlicht
Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg auf seiner Homepage (
www.uni-recht.de ) und bietet kostenfreie Info-Blätter an.
Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht
Rothenbaumchaussee 38
20148 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 087 51
eMail: info(at)uni-recht.de
Internet: www.uni-recht.de
Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 5.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin.
Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus
allen Teilen Deutschlands.
Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den Tagesthemen sowie in Focus,
Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen
Medien berichtet worden.