(ots) - Der viel- und nahezu einstimmige Tenor im Fall des
Kindesmörders Gäfgen ist deutlich zu hören: "Schmerzensgeld?
Unfassbar! Wie kann ein deutsches Gericht so etwas entscheiden?"
Es kann. Es muss sogar. Und es ist den Beweis von
Rechtsstaatlichkeit angetreten. Denn nur in einem Rechtsstaat ist ein
solches, auf den ersten und zweiten Blick empörendes Urteil möglich.
Auch für Verurteilte gilt das Grundgesetz. Jeder, wirklich jeder kann
nachvollziehen, dass der damalige Frankfurter Polizei-Vizepräsident
Gäfgen massiv gedroht hat, um das Leben eines kleinen Jungen zu
retten. Aber schon die Androhung von Folter ist rechtswidrig.
In diesem Fall passiert etwas Erstaunliches: Die reaktionäre
Pseudofrage "Wo kämen wir denn hin, wenn das alle machen würden?"
wendet sich hier gegen die Reaktionäre.
Der Vorsitzende Richter Christoph Hefter hat völlig Recht: "Das
Verbot der Folter gilt absolut und duldet keine Ausnahme. Das Recht
auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen
werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise
gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben." Genau. Seien
wir froh, in einem echten Rechtsstaat zu leben.
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Oldenburgische Volkszeitung
Andreas Kathe
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