(ots) - Jeder, der in Deutschland Markt- und
Sozialforschung betreibt oder in Auftrag gibt, ist den
Berufsgrundsätzen und Standesregeln der deutschen Markt- und
Sozialforschung verpflichtet. Um diese Standesregeln durchzusetzen
und Verstöße gegen deren Einhaltung zu sanktionieren, gründeten die
deutschen Verbände der Markt- und Sozialforschung 2001 den Rat der
Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. An ihn können sich
Marktforschungsinstitute und Befragte wenden, wenn sie einen
Regelverstoß zu erkennen glauben. Als Sanktionen erteilt der Rat
öffentliche Rügen oder, als mildere Maßnahme, Ermahnungen. In seinem
zehnjährigen Bestehen erreichten den Rat insgesamt 63 Beschwerden,
bei 20 Beschwerden folgte eine öffentliche Rüge, bei 12 Beschwerden
wurde mit einer Ermahnung reagiert.
Die in einem internationalen Kodex (ICC/ESOMAR International Code
on Market and Social Research) festgelegten Standesregeln gelten
weltweit als berufsethische und berufsständische Grundlagen für die
Markt- und Sozialforschung. Die dem Kodex vorangestellte Deutsche
Erklärung beinhaltet nationale Bestimmungen zum Datenschutzrecht und
weist besonders auf die Einhaltung der Wissenschaftlichkeit der
Vorgehensweise, das Anonymisierungsgebot sowie die strikte Abgrenzung
zu forschungsfremden Tätigkeiten wie Werbung und Verkauf hin.
Für einzelne Forschungsbereiche und Forschungstechniken gibt es in
Deutschland gesonderte Richtlinien und Qualitätsstandards. Dazu
gehören beispielsweise Richtlinien zur Befragung von bestimmten
Zielgruppen, wie Minderjährige oder Ärzte. Auch für die einzelnen
Erhebungsarten (Telefon, Online, Gruppendiskussionen, Mystery
Research) wurden eigene Richtlinien festgelegt. Hierüber soll vor
allem das Verhalten gegenüber den Befragten sowie der korrekte Umgang
mit ihren Informationen und Daten definiert werden.
Befragte, Auftraggeber, aber auch Wettbewerber können sich an den
Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. wenden, wenn sie
glauben, eine Verletzung der Standesregeln der Markt- und
Sozialforschung entdeckt zu haben bei Markt- und Sozialforschern,
Markt- und Sozialforschungsinstituten oder Forschungseinrichtungen,
die sich mit Markt- und Sozialforschung befassen.
Beschwerden sollten die regelverletzende Einrichtung sowie den
Beschwerdegrund benennen und schriftlich an den Rat der Deutschen
Markt- und Sozialforschung e.V. gerichtet werden:
Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V.
Langer Weg 18
60489 Frankfurt am Main
Weitere Informationen über den Rat der Deutschen Markt- und
Sozialforschung e.V. gibt die Seite www.rat-marktforschung.de .
Der ICC/ESOMAR Kodex sowie die genannten Richtlinien sind auf
unserer Website unter http://www.deutsche-marktforscher.de/markt-und-
sozialforschung/selbstkontrolle.html zu finden.
Die Initiative Markt- und Sozialforschung will die Öffentlichkeit
über Markt- und Sozialforschung und deren Unterschied zu Werbung und
Verkauf informieren. Weitere Aufgaben sind, die Garantie von
Anonymität und Datenschutz zu betonen und den Nutzen von Markt- und
Sozialforschung für die Gesellschaft zu verdeutlichen.
Träger der Initiative sind die Branchenverbände der Markt- und
Sozialforschung:
-ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V.
-Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e.V. (ASI)
-BVM Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V.
-Deutsche Gesellschaft für Online-Forschung e.V. (DGOF)
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