(ots) - Verständliche Forderung
Es ist nur selbstverständlich, was Innenminister Hans-Peter
Friedrich verlangt: dass die Grundsätze der Rechtsordnung auch im
Internet gelten müssen. Daher sollte eine breite Debatte darüber
starten, wie sich diese Forderung verwirklichen lässt. Zwar ist das
Internet eine segensreiche Erfindung, über deren Vorzüge man sich
jeden Tag freuen kann. Doch die Chance zu anonymen Äußerungen bringt
gravierende Nachteile mit sich; sie lässt so manchen Heckenschützen
aus der Deckung kommen.
Erst die Verbreitung ohne Klarnamen ermöglicht Kinderpornografie
und rassistische, ausländerfeindliche Hetze. Auch feige
E-Mail-Schreiber und Blogger können unter einem anonymen Tarnnamen
gefahrlos Lügen verbreiten, Kollegen und Vorgesetzte anschwärzen,
Politiker aufs Ãœbelste beschimpfen und menschenverachtende Parolen
verbreiten. Die Anonymität hat zur Verrohung im sprachlichen Umgang
geführt. Bei Leserbriefen in der Zeitung sieht die Sache anders aus:
Jeder Schreiber weiß, dass er Namen und Adresse angeben muss, sonst
hat sein Text keinerlei Aussicht auf Veröffentlichung.
Wer seine Meinung verbreitet, sollte in einer Demokratie auch
offen zu dem stehen, was er sagt. Die Forderung des Innenministers
hat daher nichts mit Einschränkung der Meinungsfreiheit zu tun. Wie
sie sich aber praktisch umsetzen lässt, das ist eine ganz andere
Frage.
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