(ots) - Fachanwalt Naumann zu Grünberg gibt Abiturienten
Tipps, wie es trotz Ablehnungsbescheid von Hochschule und
ZVS/Hochschulstart mit dem Wunschstudium in diesem Jahr doch noch
klappen kann.
Am 12. August ist es wieder soweit - die ZVS/Hochschulstart und
die ersten Hochschulen verschicken Zusagen und Ablehnungsbescheide
für die begehrten Studienplätze. In diesem Jahr wird es wohl
wesentlich mehr Absagen geben: Doppelte Abiturjahrgänge in zwei
Bundesländern und die Aussetzung der Wehrpflicht treiben den Numerus
clausus in die Höhe. Nicht nur in den Hochschulstart-Fächern Medizin,
Zahnmedizin und Tiermedizin wird es noch enger. Auch dezentral
vergebene Fächer wie Psychologie, Soziale Arbeit und BWL werden durch
den Anstieg der geforderten Abiturnote für viele Abiturienten
unerreichbar. Wartezeiten auf einen Studienplatz von über fünf Jahren
sind kein Einzelfall mehr.
Viele Abiturienten können trotzdem in diesem Jahr noch zu ihrem
Wunschstudienplatz kommen - mit Justitias Hilfe: Fast alle
Universitäten und Fachhochschulen halten jedes Semester zahlreiche
Studienplätze zurück, um so Kosten einzusparen. Rechtens ist das
jedoch nicht. Spezialisierte Rechtsanwälte können den Hochschulen
diese Einsparungen nachweisen. Mit der Folge, dass an den
Studienplatzkläger der eingesparte Studienplatz vergeben wird -
grundsätzlich sogar ohne Rücksicht auf Abiturnote und Wartezeit.
Dieses Einklagen von Studienplätzen ist in allen
zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich.
Studienplatzklage-Anwalt Naumann zu Grünberg rät, dass sich
Abiturienten sofort nach dem ersten Ablehnungsbescheid um ihre Rechte
kümmern: "Für die Studienplatzklage gibt es frühe Fristen. Wer die
verpasst, verpasst wertvolle Chancen auf sein Wunschfach!"
Während in den Hochschulstart-Fächern Medizin, Zahnmedizin und
Tiermedizin immer mehrere Hochschulen zur Chancenerhöhung parallel
verklagt werden, ist in Fächern wie Lehramt oder Sportwissenschaften
die Klage gegen ein bis zwei Hochschulen oft ausreichend. "Sehr gute
Chancen gibt es auch in der Psychologie", sagt Rechtsanwalt Naumann
zu Grünberg: "Bislang konnten wir alle unsere Mandanten dort mit
einem Studienplatz versorgen, wenn sie unserem Rat gefolgt sind und
auch die Verfahren früh genug begonnen haben."
Auch für Spätentschlossene gibt es noch Möglichkeiten: In vielen
Studiengängen ist die Studienplatzklage im August auch ohne vorherige
"normale" Bewerbung möglich. Liegt jedoch ein Ablehnungsbescheid vor,
dann laufen Fristen und die ersten Schritte der Studienplatzklage
müssen rasch geplant werden.
Viele Rechtsschutzversicherungen (auch die der Eltern) übernehmen
übrigens auch Kosten von Studienplatzklagen. Weitere Informationen
zum Thema "Studienplatz einklagen", insbesondere zu Kosten und
Dauer, sind auf der Homepage www.uni-recht.de zusammengestellt.
Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 5.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin.
Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus
allen Teilen Deutschlands.
Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den Tagesthemen sowie in Focus,
Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen
Medien berichtet worden.