Die Honorarberatung – Jetzt auch von der Bundesregierung offiziell anerkannt
(firmenpresse) - In Fachkreisen gilt sie schon lange als die transparentere Form der Beratung – die Honorarberatung. Jetzt wurde ihr im Rahmen der Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen auch seitens der Bundesregierung erstmals eine außerordentlich hohe Qualität bei gleichzeitiger Objektivität attestiert.
Dass die Qualität der Finanzberatung und die Qualifikation vieler Finanzberater zu wünschen übrig lässt und dringend gesetzlich geregelt werden musste, wurde schon im Juli 2009 erstmals im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) thematisiert. Schon damals sollte der Verbraucher bereits vor dem Beratungsgespräch über den Status des Beraters informiert sein – und wissen, ob er ein Vermittler ist, der von dem Verkauf von Finanzprodukten lebt oder ob er als Berater ausschließlich von seiner Beratungsleistung lebt. Um hier für Klarheit zu sorgen, sollte das Berufsbild des Honorarberaters geschaffen werden. Juristisch verankert wurde dieses Berufsbild nun im Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagegesetzes.
Das geplante Gesetz dürfte endgültig dafür sorgen, dass der Honorarberatung in Deutschland die Aufmerksamkeit erhält, die ihr zusteht. Denn anders als ein provisionsgetriebener Berater wird der Honorarberater ausschließlich für seine Beratungsleistung bezahlt. Er berät seinen Mandanten in bestimmten finanziellen Fragestellungen wie zum Beispiel zur sinnvollen Zusammensetzung seines Vermögensportfolios oder zur richtigen Finanzierungsform einer Immobilie. Die erbrachte Beratungsleistung wird in Form eines Honorars vergütet, das vorab zwischen dem Berater und seinem Mandanten auf Basis eines Stundensatzes verhandelt wird. Im Gegensatz zum Vermittler erhält der Honorarberater keinerlei Provision von einer Gesellschaft ausgezahlt, deren Produkt er empfiehlt. Damit besteht auch kein Interesse daran, ein Produkt auf Basis der Provision auszuwählen – der Honorarberater kann vielmehr aus dem gegebenen Produktportfolio das seiner Einschätzung nach passende Produkt unabhängig auswählen. Damit ist die Honorarberatung letztlich die einzige objektive und kundengerechte Form der Beratung, die ausschließlich auf die Bedürfnisse des Mandanten eingeht, nicht aber das Interesse des Beraters im Fokus hat.
Mit dem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung nun erstmals den hohen Qualitätsanspruch der Honorarberatung bestätigt. Es bleibt abzuwarten, wie er in der Praxis umgesetzt wird. In jedem Fall wird er für mehr Transparenz in der Beratung sorgen und dem Verbraucher eine außerordentlich hohe Sicherheit gewähren. So werden zukünftig umfassende Dokumentationspflichten greifen, die heute explizit in der Versicherungsberatung und auch in der Honorarberatung allerdings schon weitgehend zum Einsatz kommen. Mit der Novellierung des Gesetzes darf man davon ausgehen, dass die Honorarberatung auch mit Hilfe der Bundesregierung nun endgültig so platziert wird, wie es ihrem hohen Qualitätsanspruch entspricht.
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