(ots) - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in
ihrer Sitzung am 10.08.2011 das Jugendschutzprogramm des JusProg e.V.
positiv bewertet. Das Konzept entspricht grundsätzlich den
Anforderungen des § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
"Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den altersdifferenzierten
Zugang zum Internet zu verbessern und Eltern bei der Medienerziehung
zu unterstützen", so der KJM-Vorsitzende, Prof. Ring. "Die KJM wird
das JusProg-Jugendschutzprogramm anerkennen, wenn das Konzept in den
nächsten sechs Monaten auch faktisch umgesetzt wird."
Anbieter können ihre Angebote künftig so klassifizieren, dass
anerkannte Jugendschutzprogramme die Alterseignung erkennen können.
Sind Inhalte, die Kinder und Jugendliche beeinträchtigen, zutreffend
programmiert, dürfen Anbieter diese dann ohne weitere Schutzmaßnahmen
verbreiten. Damit möglichst viele Anbieter ihre Inhalte ab sofort
altersdifferenziert klassifizieren, wird die KJM solche Anstrengungen
bereits ab jetzt berücksichtigen. Bedingung ist, dass die Anbieter
vor der ersten Anerkennung eines Jugendschutzprogramms nur
klassifizierte Inhalte bis maximal der Altersstufe "ab 16" zugänglich
machen.
Die KJM begrüßt Bemühungen von anerkannten Freiwilligen
Selbstkontrolleinrichtungen, Anbieter bei der korrekten
Alterseinstufung zu beraten und auch durch fragebogen- und
personengestützte Selbstklassifizierungssysteme dabei zu
unterstützen. JusProg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich
seit seiner Gründung im Jahr 2003 für die Entwicklung und Verbreitung
eines für Eltern, Schulen und andere Nutzer kostenlosen
Jugendschutzprogramms engagiert.
Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der
KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262
oder E-Mail stabsstelle(at)kjm-online.de.