(ots) - Die ING-DiBa setzt in der Diskussion um die
Sicherheit im Online-Banking neue Maßstäbe in Sachen
Kundenfreundlichkeit. Im Rahmen des "ING-DiBa Versprechens" sichert
die Direktbank jetzt ihren Kunden zu, diese von der Haftung
freizustellen, wenn Dritte deren Zugangsdaten zum Internetbanking
missbrauchen.
Als Voraussetzung für die Übernahme eines Schadens muss der Kunde
die Bank nur unverzüglich über den Vorfall, zum Beispiel einen
Phishing-Angriff, informieren und eine Betrugsanzeige bei der Polizei
erstatten. Außerdem dürfen die für die Transaktionen notwendigen
Transaktionsnummern (iTAN oder mTAN) nicht auf demselben Computer
oder Smartphone, mit dem der Kunde das Online-Banking betrieben hat,
gespeichert oder empfangen worden sein.
Die ING-DiBa stellt ihre Kunden damit deutlich besser, als es die
gesetzlichen Bestimmungen (§ 675v BGB) vorsehen. Nach dem Gesetz
besteht bis zum Eingang der Sperranzeige eine verschuldensunabhängige
Haftung des Kunden für Schäden bis zu einem Betrag von 150 Euro.
Darüber hinaus haftet der Kunde für den gesamten Schaden, wenn er
seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung und Nutzung der Zugangsdaten
und TANs schuldhaft verletzt hat. Die ING-DiBa verzichtet auf eine
Inanspruchnahme des Kunden nach diesen gesetzlichen Bestimmungen und
hat eine entsprechende Haftungsfreistellung in den Kundenvertrag zum
Internetbanking aufgenommen.
Die Kunden von Deutschlands größter Direktbank haben jetzt auch
die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch im Internetbanking anstelle des
iTAN-Verfahrens das mTAN-Verfahren zu nutzen. Beim mTAN-Verfahren
(mobile TAN) der ING-DiBa erhält der Kunde die Transaktionsnummer
kostenfrei per SMS.
Pressekontakt:
ING-DiBa AG
Thomas Bieler
Tel.: 069 / 27 222 69296
E-Mail: t.bieler(at)ing-diba.de