(ots) - 500.000 Studienanfänger erwarten die Hochschulen
für das Wintersemester 2011/12. Ein Wettlauf der Studienplatzbewerber
ist entbrannt: An vielen Hochschulen sind die Bewerberzahlen bis zu
50% angestiegen, so dass auch bislang zulassungsfreie Fächer jetzt
durch einen Numerus clausus (NC) beschränkt werden. In den großen
NC-Fächern Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin meldet die Stiftung
für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) als ZVS-Nachfolgerin eine
erneute Verschärfung bei NC und Wartezeit. Über 6 Jahre müssen
Abiturienten mittlerweile auf einen Medizinstudienplatz warten, wenn
sie kein Spitzenabitur vorweisen können.
Der Grund: 50.000 Studienplätze fehlen. In den Vorjahren gab es
bereits zu wenige Plätze, durch doppelte Abiturjahrgänge und
Aussetzung der Wehrpflicht hat sich die Situation verschärft. Die
Programme zur Schaffung weiterer Studienplätze wie zum Beispiel der
nordrhein-westfälischen und bayerischen Landesregierungen sind gut
gemeint, aber zu spät: Sie zeigen ihre volle Wirkung erst in einigen
Jahren.
Gleichwohl sparen zahlreiche Universitäten nach wie vor gesetzlich
vorgesehene Studienplätze ein, um mehr Geld für die Forschung zur
Verfügung zu haben. "Ein Unding ist das", sagt Rechtsanwalt Dirk
Naumann zu Grünberg, der sich auf Studienplatzklagen spezialisiert
hat. "Jedes Semester decken wir in vielen Fächern noch Studienplätze
auf, die die Hochschulen zu Unrecht nicht vergeben haben". Auf
mehrere hundert Plätze pro Jahr schätzt er die Anzahl. "Insbesondere
in Medizin, Zahnmedizin und Psychologie stellt die Studienplatzklage
eine zusätzliche Chance dar, um nicht jahrelang warten zu müssen",
sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg. In vielen Bachelor-Fächern
seien die Erfolgsaussichten besonders gut.
Aber nur wer rechtzeitig gegen Ablehnungsbescheide vorgeht, kann
den Studienplatz-Wettlauf mit einer Klage doch noch für sich
entscheiden: Gegen Ablehnungsbescheide muss innerhalb eines Monats
Rechtsmittel erhoben werden.
Weitere Informationen zu Chancen, Kosten und Dauer einer
Studienplatzklage sind auf www.uni-recht.de abrufbar.
Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 5.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin.
Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus
allen Teilen Deutschlands.
Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den Tagesthemen sowie in Focus,
Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen
Medien berichtet worden.