Ausgleichsabgabe - Sachspenden statt Geldspenden - dadurch mehrere Vorteile nutzen
(firmenpresse) -
Ausgleichsabgabe / Schwerbehindertenabgabe: statt abzuführen – besser vorteilhaft nutzen
Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich über monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, müssen auf wenigstens 5% ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte oder hier gleichgestellte Menschen beschäftigen (§ 71 SGB IX).
Für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe / Schwerbehindertenabgabe an das Integrationsamt (Arbeitsagentur) abzuführen. In der Spitze sind 3.120,00 bis 4.320,00 Euro pro Jahr und Platz zu bezahlen; viel Geld für wiederkehrende Verbindlichkeiten.
Ausdrücklich vom Gesetzgeber gewünscht und in § 140 SGB IX beschrieben, können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen diese Ausgleichsabgabe / Schwerbehindertenabgabe teilweise oder komplett auch durch Aufträge für Sachleistungen an Werkstätten für behinderte Menschen erfüllen.
Sie schaffen so einen positiven Effekt für Ihr Unternehmen – anstelle reiner Abgaben – jetzt...
mehr Marketing, starke Werbung, größere Öffentlichkeitsarbeit
plus verbesserte Zahlen im Jahresabschluss (Bilanz mit GuV)
plus niedrigere Bemessung für die Gewerbe- und Ertragsteuer
immer ohne weitere Kosten - ohne zusätzlichen Zeit-Aufwand
dazu können Sie sehr individuell Ihre Sachspenden einsetzen
Hier bringt Sie nun unsere Erfahrung weiter, denn wir sind seit Jahren als UnternehmensBeratung gesellschaftspolitisch tätig, deutschlandweit in den Werkstätten vernetzt und halten professionell ein umfangreiches Sortiment (Top-Auswahl) für Ihr Marketing / Ihre Öffentlichkeitsarbeit bereit.
Sämtliche Arbeiten, die im Zusammenhang hiermit stehen, werden in individueller Abstimmung kostenfrei von uns geplant, von ausgesuchten Werkstätten gefertigt und an die vorgegebenen Empfänger der Sachleistungen ausgehändigt – dies regional, überregional oder weltweit.
Sie erhalten für Ihre Buchhaltung zudem
- eine im Gesetz verlangte, hier formal korrekte Rechnung (weg. abzugsf. Beträge)
- zusätzlich Spenden-Quittungen der Leistungs-Empfänger (z. B. Schulen, Vereine)
Wie vorteilhaft das vom Gesetz ausdrücklich gewollte und zugelassene Verfahren für Ihr Unter-nehmen sein kann, erläutert Ihnen gerne einer unserer erfahrenen Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch vor Ort. Er informiert Sie detailliert über sämtliche Wahlmöglichkeiten.
Nutzen Sie unseren kostenfreien Service. Lassen Sie sich jetzt informieren, denn die Zeit bis zum Jahresabschluss drängt. Sie gewinnen dreifach für Ihr Unternehmen – ohne weitere Kosten.
Fordern Sie unser effizientes Fachgespräch. Roland Berger und weitere Unternehmen haben uns eine Referenz erteilt, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Vorteile für Ihre Bilanz testiert.
Mit freundlicher Empfehlung
Wolfgang Hoffmann
In vielen Unternehmen ist die Möglichkeit einer Minderung von
Ausgleichsabgabe durch Sachspenden gar nicht bekannt. In
den meisten Fällen aber erscheint der interne Aufwand für die
Abwicklung einer umfassenden Sachspende zu hoch. Und
genau an diesem Punkt greift das Unternehmenskonzept
„Ausgleichsabgabe mindern durch Sachspenden“.
Über uns können Sie sämtliche Arbeiten, die im Zusammenhang
mit einer Sachspende stehen quasi „outsourcen“. Von der
Erstellung des individuellen Planungskonzeptes bis zur
termingerechten Aushändigung der Spendenquittung.
Es entstehen für Ihr Unternehmen definitiv keinerlei
Beratungs- oder Bearbeitungskosten.
Wir haben eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, das Modell
"Ausgleichsabgabe" im Hinblick auf den Anrechnungsbetrag pro Rechnung
sowie das Einsparungspotenzial bezogen auf das Spendenvolumen in
Prozent für eine Auswahl von Rechnungen zu untersuchen. Den vollständigen
Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellen wir ihnen auf Anfrage
gerne zur Verfügung.
UnternehmensBeratung
Wolfgang HoffmannOtto-Lederer-Weg 3
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