(ots) - Die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung belaufen
sich 2011 auf insgesamt rund 58,8 Mrd. Euro.
Die Bundeszuschüsse stellen keine Subvention der
Rentenversicherung dar. Sie sollen vielmehr die Kosten für die der
Rentenversicherung übertragenen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben
abdecken. Darunter fallen beispielsweise die Berücksichtigung von
Anrechnungszeiten, Fremdrenten oder der Finanztransfer von West nach
Ost. Die Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben soll
nicht von den Beitragszahlern der Rentenversicherung, sondern vom
Steuerzahler getragen werden. Jüngste Abschätzungen zeigen, dass die
Höhe der Bundeszuschüsse in etwa der Höhe der Kosten für diese nicht
beitragsgedeckten Leistungen entspricht.
Darüber hinaus erhält die Deutsche Rentenversicherung Beiträge für
Zeiten der Kindererziehung, die sich 2011 auf rund 11,5 Mrd. Euro
belaufen. Daneben erstattet der Bund der Rentenversicherung die
Ausgaben aus der Überführung von Zusatz- und
Sonderversorgungssystemen aus der DDR sowie einigungsbedingte
Leistungen im Umfang von rund 4,0 Mrd. Euro. Hinzu kommen die Kosten,
die dem Bund durch den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich des
Defizits in der Knappschaftlichen Rentenversicherung entstehen. Diese
betragen 2011 rund 6,0 Mrd. Euro.
"Eine Kürzung dieser Mittel hätte die Konsequenz, dass
entsprechend auch die Leistungen der Rentenversicherung reduziert
werden müssten", so der Präsident der Deutschen Rentenversicherung
Bund, Herbert Rische.
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