PresseKat - Tönnies-Prozess vorzeitig beendet

Tönnies-Prozess vorzeitig beendet

ID: 463172

(ots) - Einstellung aller Verfahren nach
§153a Strafprozessordnung / Vorzeitige Beendigung des über vier Jahre
dauernden Rechtsstreits ohne Schuldspruch gegen Geldauflage / Kein
Schuldnachweis und kein Schuldeingeständnis der Angeklagten mit
Beendigung verbunden

Das Verfahren vor dem Landgericht Essen gegen die Firma Tönnies
wurde heute nach §153a der Strafprozessordnung eingestellt. Damit
sind alle Verfahren gegen den Firmeninhaber Clemens Tönnies sowie die
inzwischen noch neun leitenden Angestellten gegen Zahlung eines
Geldbetrages beendet.

"Wir haben seit langem auf eine solche Lösung hingewirkt. Wichtig
ist zu betonen, dass mit dieser Beilegung weder ein Schuldnachweis
geschweige denn ein Schuldeingeständnis eines der Beteiligten
einhergegangen ist", sagt Tönnies-Rechtsanwalt Sven Thomas. "Es wurde
im Laufe des Verfahrens immer wieder klar gestellt, dass sowohl
Clemens Tönnies wie auch die leitenden Mitarbeiter unschuldig im
Sinne der Anklage sind. An dieser Aussage halten wir weiter fest."

Die Beilegung des Rechtsstreits über vier Jahre nach Beginn der
Untersuchungen war vor allem aus unternehmerischer Sicht notwendig
und richtig. Die bereits über sechs Monate andauernde
Hauptverhandlung war eine große psychische und physische Belastung
für alle Beteiligten und eine Belastung für das Unternehmen. Über den
gesamten Zeitraum hinweg waren wichtige Mitarbeiter und die
Geschäftsführung nahezu jede Woche zeitlich sehr gebunden. Bei einem
stark expandierenden Unternehmen wie Tönnies ist ein solcher
wiederkehrender Ausfall der Unternehmensführung dauerhaft schwer zu
kompensieren.

Entsprechend wurde aus Sicht des Unternehmens nun eine Beendigung
des Verfahrens angestrebt, um einen langwierigen Prozess wie auch
weitere Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden. Mit




der Einstellung nach §153a wurde eine befriedigende Lösung gefunden,
die gleichzeitig sicherstellt, dass selbstverständlich für alle
Beteiligten auch nach Beendigung des Verfahrens die
Unschuldsvermutung gilt.

"Ich bin froh, dass dieses Kapitel endlich vorbei ist. Wir haben
eine aus unserer Sicht akzeptable Lösung zur Beendigung gefunden. Ich
habe immer betont, dass unser ganzes Handeln darauf ausgerichtet war
und ist, im Interesse von Kunden und Verbrauchern erstklassige
Produkte herzustellen. An dieser Tatsache hat auch der langwierige
Prozess nichts geändert", erklärt Clemens Tönnies nach Beendigung des
Verfahrens.



Pressekontakt:
Markus Eicher
Tel. 0176/12991221
E-Maill: markus.eicher(at)wbpr.de


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Datum: 17.08.2011 - 13:19 Uhr
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Rheda-Wiedenbrück/Essen



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