Nach der Veröffentlichung des Titels „Upside Down“ fällt dem Label Data-Music die Ähnlichkeit beider Titel auf und sie prüfen beide Tracks auf identische Passagen. (Quelle: u.a Youtube unter dem Synonym „Italobrothers vs. Reda - Plagiat vs. Original“ ) Das Ergebnis ist ernüchternd, denn es handelt sich um exakt dieselbe Komposition. Entsprechend des Ergebnisses wendet sich Data-Music an den Vertreiber des Titels, Zooland Records. Unter Vorlage aller Dokumente, welche Data-Music als Urheber des Titels beschreiben, fordern sie die weitere Vertreibung des Titels zu unterlassen. Im weiteren Verlauf wird als Rechteinhaber des Titels „Upside Down“ die Sony/ATV Music Publishing GmbH genannt.
(firmenpresse) - Berlin, 17.08.2011
Ein Lied zu komponieren, es zu veröffentlichen und im besten Fall einen Hit zu platzieren bedarf einer großen, künstlerischen Begabung und -nicht weniger wichtig- dem richtigen Management/Label. Dieses ist unter anderem auch für die Wahrung der Rechte des Künstlers und der Rechte an seinen komponierten Werken zuständig. Das Urheberrecht, eine komplizierte und nicht immer gut verständliche Sammlung von Gesetzen und Paragraphen, beschäftigt selbstverständlich auch immer wieder Anwälte und Rechtsabteilungen großer
Label, die das geistige Eigentum ihrer Künstler vor dreisten Dieben und Plagiaten schützen müssen. So kann man in den Medien immer wieder von Plagiatsvorwürfen lesen und hören, bei denen sich an Tonfolgen oder Textpassagen namhafter Künstler bedient wurde.
Dies wird dann meist in der Öffentlichkeit mit großem Medieneinsatz gegen die Plagiathersteller demonstriert. Wie es sich allerdings verhält, wenn ein kleines Label nicht Beschuldigter, sondern Geschädigter ist, zeigt der folgende Fall aus Bielefeld.
Im Dezember 2010 veröffentlicht die Gruppe ItaloBrothers einen Titel mit dem Namen „Upside
Down“ unter anderem auf ihrem Album „Stamp“ sowie einigen Auskopplungen auf Formate wie „Future Trance Vol.55“. Darauf folgten im Ausland weitere Veröffentlichungen wie z.b in Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland ( Quelle: www.italobrothers.de ) ItaloBrothers stehen bei Zooland Records unter Vertrag, die sich u.a. auch für die Eurodance Erfolge von „Cascada“, Manian, R.I.O. und „Tune Up!“ verantwortlich zeichnen.
Man kann den Titel durchaus als kommerziellen Erfolg der ItaloBrothers bezeichnen, wenn man sich die Aufrufe bei Youtube und die Rezensionen von Verkaufsplattformen wie z.B. Amazon und i-tunes sowie die Konzert Historie sich anschaut . Allerdings verdankt der Titel seinen Erfolg einer Melodie/Tonfolge, die gar nicht aus der Feder der ItaloBrothers entspringt.
Ende 2007 hat das Bielefelder Musiklabel DaTa-Music einen Titel mit dem Namen „Ja budu s Toboj“ fertigestellt. Die öffentliche Darstellung hat die russische Sängerin „Reda“ übernommen. Komponiert wurde der Titel von dem Produzenten „Daniel Schutzmeier“.Die Rechte an dem Titel liegen bei DaTa-Music.
Verblüffend ist auch, das DaTa-Music den benannten Titel unter der Werknummer 10983498 bereits am 05.11.2008 bei der GEMA registriert hat, während dessen das vermeintliche Werk der Italobrothers erst am 01.01.2011 unter der Werknummer 11798247 registriert worden ist, wie eine telefonische Anfrage bei der GEMA ergab. Ersichtlich ist dieses auch anhand der Vergabe durch „fortlaufenden Werknummern“ öffentlich. ( Quelle: www.gema.de )
Nach der Veröffentlichung des Titels „Upside Down“ fällt dem Label Data-Music die Ähnlichkeit beider Titel auf und sie prüfen beide Tracks auf identische Passagen. (Quelle: u.a Youtube unter dem Synonym „Italobrothers vs. Reda - Plagiat vs. Original“ ) Das Ergebnis ist ernüchternd, denn es handelt sich um exakt dieselbe Komposition. Entsprechend des Ergebnisses wendet sich Data-Music an den Vertreiber des Titels, Zooland Records. Unter Vorlage aller Dokumente, welche Data-Music als Urheber des Titels beschreiben, fordern sie die weitere Vertreibung des Titels zu unterlassen. Im weiteren Verlauf wird als Rechteinhaber des Titels „Upside Down“ die Sony/ATV Music Publishing GmbH genannt.
Diese hat bis heute, außer einem Fax mit reinen Behauptungen, keine verwertbaren Dokumente zur Feststellung der Urheberschaft geliefert. Jedoch drohen sie dem Label DataMusic mit weiteren Schritten, sofern sie die Zeit finden die beiden Kompositionen auf Übereinstimmungen zu prüfen.
Wenn allerdings bei einer Basslinie oder etwa einer einzelnen Tonfolge seitens bekannter Label mit voller Härte durchgegriffen wird, ist es umso unverständlicher, warum sich Sony/ATV vor einer Veröffentlichung vermeintlich nicht absichern, selbst ein Plagiat produziert zu haben und anschließend den berechtigten Vorwurf des Rechteinhabers sogar versucht umzukehren.
Bei einem vorläufig geschätztem Streitwert von 250.000,00 € für einen Titel stellt sich die Frage, wie hoch der Betrag ist, welcher bereits mit der Begabung nicht so bekannter Komponisten und Künstler verdient wurde.
DaTa-Music hat bereits am 03.08.2011 nun endgültig die Klage beim Landgericht in Bielefeld eingereicht. Man kann gespannt auf das ausgehen des Verfahrens sein.